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Weiteres rechtskräftiges Urteil im VW Abgasskandal erstritten - VW muss Schadensersatz zahlen

ID: 1733702


(ots) - Die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte hat im
Dieselskandal am Landgericht Hamburg ein rechtskräftiges Urteil gegen
die Volkswagen AG erstritten. VW hatte eine zunächst eingelegte
Berufung wieder zurückgezogen, nachdem durch eine Anschlussberufung
von Seiten des Klägers weiteres Ungemach drohte. Damit gibt VW
indirekt zu, dass es den Kunden, wie vom Gericht im Urteil bestätigt,
sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht hatte und dem Kläger daher
Schadensersatz schuldet.

Ursprünglich hatte das Landgericht Hamburg am 21.12.2018 die
Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Kläger
hatte 2015 von privat einen VW Passat erstanden. Dieser war mit einem
Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet und verfügte somit über
eine illegale Abschalteinrichtung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt
festgestellt hatte. Der Kläger wurde in dem Zusammenhang 2017 von der
Volkswagen AG im Rahmen eines Rückrufs in die Werkstatt gebeten, um
ein Software-Update aufspielen zu lassen. Dem kam der Kläger auch
nach. Im Februar 2018 verklagte er die Volkswagen AG dann aber im
Hinblick auf die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung auf
Schadensersatz.

Dieser Klage gab das Landgericht Hamburg statt. Der Kläger sei
vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden, so das Gericht und
habe deshalb einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises nebst
Zinsen, abzüglich eines Gebrauchsvorteils. Gegen das Urteil hatte die
Volkswagen AG Berufung eingelegt. Daraufhin hatte der Kläger
Anschlussberufung eingelegt, in der höhere Zinsen gefordert wurden,
sowie keinen oder hilfsweise nur einen geringeren Gebrauchsvorteil
abzuziehen. Die Volkswagen AG nahm daraufhin ihre Berufung zurück,
wodurch auch die Anschlussberufung wirkungslos wurde und das
erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wird. Fachanwalt Lars




Murken-Flato dazu: "VW steht juristisch immer mehr auf verlorenem
Posten, die Verbraucher gewinnen in zweiter Instanz auf breiter
Front. Das Urteil zeigt, dass Kunden die Chance, die sich ihnen immer
noch bietet, nutzen sollten, ihre Rechte durchzusetzen, bevor Ende
des Jahres die Verjährung eintritt."

Hahn Rechtsanwälte vertritt bundesweit mehrere tausend Betroffene
im Rahmen des Abgasskandals. Etliche Schadensersatzklagen aufgrund
des Einbaus von illegalen Abschalteinrichtungen konnten bereits
gewonnen werden. Die erfolgreichen Kläger geben dabei das
manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten im
Gegenzug den Kaufpreis, eventuell unter Abzug einer
Nutzungsentschädigung, erstattet.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken(at)hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 01.07.2019 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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