InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Selbst ist der Eigentümer? / WEG-Versammlung kann Mitglieder nicht zum Tätigwerden zwingen (FOTO)

ID: 1733419


(ots) -
Ein Beschluss, wonach Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft das
Streichen von Fenstern (im Sondereigentum befindlich, aber dem
Gemeinschaftseigentum zugehörig) selbst veranlassen müssen, ist
nichtig. Für derartige Auftragsvergaben ist nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Verwaltung zuständig.
(Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 1 S 109/17)

Der Fall: Eine Eigentümerversammlung war zu der Überzeugung
gekommen, dass die Fenster neu gestrichen werden müssten. Sie ließ
den Mitgliedern die Wahl, entweder selbst tätig zu werden oder eine
Firma damit zu beauftragen. Es ging also in beiden Konstellationen
darum, dass die Eigentümer jeweils für sich diese Maßnahme hätten
veranlassen müssen. Und das, obwohl es sich bei den Fenstern um
Gemeinschaftseigentum (wenn auch über das Sondereigentum zugänglich)
handelte. Dieser Beschluss wurde angefochten - mit dem Hinweis, hier
werde einzelnen Eigentümern eine Aufgabe übertragen, für die sie gar
nicht zuständig seien.

Das Urteil: Eine Verpflichtung zum Selberstreichen komme nach
einhelliger Rechtsmeinung nicht in Frage, beschied die zuständige
Zivilkammer des Landgerichts. Für ein solches "Auferlegen von
Leistungspflichten" gebe es keine gesetzlichen Grundlagen. Aber auch
die Beauftragung eines Dritten - also einer Firma - gehöre nicht zu
den Aufgaben eines Eigentümers, denn selbst das sei "mit einem nicht
unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden", unter anderem
wegen eines umfangreichen Preis-/Leistungsvergleichs mehrerer
Anbieter. Die gesetzliche Pflicht des einzelnen Eigentümers bestehe
darin, "die entsprechenden Kosten solcher Maßnahmen anteilig zu
tragen", heißt es im Urteil - "ureigenste (...) Aufgabe des
Verwalters" hingegen sei es, die nötigen Informationen für das Ob und
Wie der erforderlichen Arbeiten so aufzubereiten, dass diese darüber




entscheiden können.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Lust auf neue Rezepte?
Senioren-WG ist zulässig / Auch in einem reinen Wohngebiet spricht nichts dagegen (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.07.2019 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1733419
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 78 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Selbst ist der Eigentümer? / WEG-Versammlung kann Mitglieder nicht zum Tätigwerden zwingen (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgesch (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgesch



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 213


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.