Experten Service Point GmbH sieht sich weiterhin starkem Boykott ausgesetzt
(ots) - Nachdem das Landgericht Gera der einstweiligen
Verfügung gegen den alten IT-Dienstleister am 24.06.2019
vollumfänglich stattgegeben hat, gab es Hindernisse in der Zustellung
bei eben dieser.
An der offiziellen Geschäftsanschrift des alten IT-Dienstleisters
waren auf merkwürdige Art und Weise keinerlei Firmenschilder oder gar
ein Briefkasten zu finden. Die Geschäftsräume waren dunkel und
verlassen. Eine Zustellung an die Privatanschrift des
Geschäftsführers gestaltete sich ebenso schwierig, da auch dort kein
Klingelschild oder ein Name am Briefkasten vorhanden waren. Durch
Recherchen des Gerichtsvollziehers konnte allerdings die Anschrift
als klare und aktuelle Wohnanschrift ausgemacht werden. Daher gilt
die einstweilige Verfügung seit dem 28.06.2019 als zugestellt.
Selbstverständlich hat der Dienstleister die Möglichkeit Rechtsmittel
einzulegen. Es handelt sich erst um eine vorläufige gerichtliche
Entscheidung. Einem Hauptsacheverfahren sieht ESP aber entspannt
entgegen.
Zudem hat die Experten Service Point GmbH, kurz ESP, dem
Registergericht Jena den Hinweis nach $ 14 HGB, Publizitätspflichten
gegeben und die Verletzung entsprechend angezeigt.
Weiterhin hat ESP Strafanzeige gegen den Geschäftsführer des
IT-Dienstleisters gestellt, da ein erheblicher Anfangsverdacht des
Straftatbestandes der Erpressung vorliegt und die zuständige
Staatsanwaltschaft um Prüfung gebeten. Hintergrund der Strafanzeige
ist, dass der alte IT-Dienstleister die 10-fache Summe pro Auftrag
verlangt, als in den letzten Jahren üblich um die Verträge
abzurechnen. Die erlassene einstweilige Verfügung verpflichtet den
Dienstleister, dass alle Verträge welche bis 30.06.2019 eingegeben
wurden, über die Alt-Software zu alten Konditionen abgerechnet werden
müssen.
Nach wie vor ist ESP nicht in der Lage, aus technischen Gründen,
seine über 3000 aktiven Vertriebspartner mit Hilfe der Alt-Software
abzurechnen.
Unter größtmöglichen Anstrengungen akontiert gerade der ESP
Innendienst händisch und ohne Datengrundlage die Partner, damit diese
ihre Rechnungen begleichen können.
Zusätzlich werden Partner-Distributionen, welche den alten
IT-Dienstleister nutzen, massiv daran gehindert, Verträge über eine
Schnittstelle an ESP zu übermitteln. Auch in diesem Fall muss ESP nun
juristisch tätig werden und hat eine strafbewährte
Unterlassungserklärung auf den Weg gebracht.
ESP hofft inständig, dass diese gezielten wettbewerbsrechtlich
relevante Behinderungen (Boykott) nun endlich ein Ende finden, damit
sich die Gesellschaft wieder auf das Wesentliche konzentrieren
kann... Ihre Partner und Produktgeber.
Zu der Firma: Die Experten Service Point GmbH mit Sitz in Sontra
ist seit 2010 im Energiebereich in Deutschland, Österreich und Polen
tätig und sorgte seit dem dafür, dass Verbraucher und Unternehmen bei
ca. 25 TWh Energie kräftig Geld sparen. Über 3000 aktive
Vertriebspartner deutschlandweit sorgten dafür.
Pressekontakt:
Experten Service Point GmbH
Kai Feige
Geschäftsführung
Brodberg 7
36205 Sontra
VertriebDE(at)esp24.support
Tel. 0049-5653-2650000
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https://experten-service-point.at
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Original-Content von: Experten Service Point GmbH, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 28.06.2019 - 17:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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