Novelle des Elektrogesetzes: Deutsche Umwelthilfe fordert bessere Sammlung, mehr Reparatur, Wiederverwendung und Recycling
(ots) - Deutschlands aktuelle Sammelquote für
Elektroschrott liegt mit nur 45 Prozent weit hinter dem von der EU
vorgegebenen Ziel von 65 Prozent - Politik muss Handel und Hersteller
zur flächendeckenden Rücknahme und Veröffentlichung von Sammelquoten
verpflichten - Reparatur und Wiederverwendung müssen gefördert werden
- Stopp illegaler Importe von Elektrogeräten über Amazon & Co. -
Entsorgungsnotstand bei Kühlgeräten beenden
Seit 14 Jahren regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) in Deutschland die Entsorgung ausgedienter Elektrogeräte.
Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bleibt das Gesetz
im Kampf gegen immer kurzlebigere Elektrogeräte, wachsende
Schrottberge und illegale Entsorgung weitestgehend wirkungslos. Zur
anstehenden Novelle des ElektroG veröffentlicht die DUH einen
Maßnahmenplan zur Lösung des Elektroschrottproblems.
Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert von
Bundesumweltministerin Svenja Schulze gesetzliche Mindeststandards
zum Ökodesign, eine flächendeckende Rücknahme ausgedienter
Elektrogeräte durch den Handel, eine grundsätzliche Prüfung auf
Wiederverwendbarkeit sowie eine Quote von 15 Prozent zur erneuten
Nutzung alter Geräte. Zudem muss die illegale Inverkehrbringung von
Elektrogeräten im Onlinehandel durch eine Haftung der
Verkaufsplattformen gestoppt und das Recycling besonders
klimaschädlicher Kühlgeräte mit FCKW durch die Festlegung
vorbildlicher europäischer Entsorgungsstandards im Elektrogesetz
verbessert werden.
"Umweltministerin Svenja Schulze und ihre Vorgänger haben beim
Problem mit dem Elektroschrott versagt. Immer kurzlebigere Geräte
führen zu immer größeren Elektroschrottbergen, aber gleichzeitig
werden viel zu wenig Altgeräte für eine Wiederverwendung oder ein
Recycling gesammelt. Nachdem Deutschland selbst das besonders
niedrige europäische Sammelziel von 45 Prozent für 2016 verfehlt hat,
ist bereits jetzt klar, dass das Sammelziel von 65 Prozent für 2019
nicht erreicht werden wird. Im Ergebnis werden in Deutschland mehr
als 900.000 Tonnen Elektroschrott illegal und unsachgemäß entsorgt.
Um überhaupt in die Nähe des gesetzlichen Sammelziels zu kommen, muss
die Rücknahmeverpflichtung des Handels ausgeweitet und eine
Flächendeckung erreicht werden", sagt Barbara Metz, Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Bislang müssen Händler Elektrogeräte mit einer Kantenlänge kleiner
20 Zentimeter nur dann zurücknehmen, wenn sie Elektrogeräte auf einer
Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen. Da Elektrogeräte
jedoch zumeist an verschiedenen Stellen im Laden angeboten werden,
ist die Verkaufsfläche für Elektrogeräte kaum überprüfbar. Discounter
sind bislang nicht zur Rücknahme verpflichtet. Sie verkaufen zwar
viel Elektrowaren, aber auf einer kleineren Geräteverkaufsfläche als
400 Quadratmeter. Die DUH fordert, dass Händler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 100 Quadratmetern zukünftig
Altgeräte zurücknehmen müssen und zwar unabhängig vom Verkauf eines
neuen Geräts. Dadurch wird eine Flächendeckung der Rücknahme im
Handel erreicht, Discounter mit umfasst und ein funktionierender
Vollzug ermöglicht.
Von der DUH durchgeführte Testbesuche ergeben, dass Verbraucher
häufig unzureichend oder gar nicht über die Rückgabemöglichkeit alter
Elektrogeräte im Handel informiert sind und ihnen die Rückgabe
unnötig erschwert wird, selbst wenn Händler offiziell die Geräte
zurücknehmen müssen. "Die Informationspflichten im Elektrogesetz
sollten konkretisiert und Verstöße als Ordnungswidrigkeit eingestuft
werden. Auch sollte jeder Händler zur Einhaltung der gesetzlichen
Sammelquote und zur Veröffentlichung seines Sammelergebnisses
verpflichtet werden", fordert Metz.
Zudem fordert die DUH, dass die Langlebigkeit und
Reparaturfähigkeit von Elektrogeräten durch verbindliche Standards
verbessert werden. "Elektrogeräte müssen reparaturfähig und langlebig
sein, um Umweltbelastungen zu vermeiden. Doch das Gegenteil ist der
Fall und das Elektrogesetz setzt dem bislang nichts entgegen", sagt
der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. "Wir erwarten
von Ministerin Schulze die Festschreibung verbindlicher Standards zum
Ökodesign. Produkteigenschaften wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit,
Recyclingfähigkeit und der Einsatz von Recyclingmaterialien müssen
verbindlich festgelegt und im Markt zur Regel werden."
Die Wiederverwendung von Elektrogeräten spielt bislang eine
untergeordnete Rolle, obwohl hier das größte Potential besteht, um
die Umwelt zu entlasten. Im Jahr 2016 wurden lediglich 1,5 Prozent
der gesammelten Elektroaltgeräte zur Wiederverwendung aufbereitet.
Damit mehr Geräte erneut genutzt werden, sollten 15 Prozent der
zurückgenommenen Geräte verpflichtend für eine Wiederverwendung
vorbereitet werden. Grundsätzlich sollten jedoch alle Altgeräte auf
die Möglichkeit zur Wiederverwendung geprüft werden. Hierzu muss
jedoch das bislang im Elektrogesetz enthaltene Separierungsverbot
beendet werden, um Altgeräte zum Zweck der Wiederverwendung überhaupt
separieren zu können. Gebrauchte Produkte sollten mit einem
erniedrigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden, um
einen finanziellen Anreiz zur Wiederverwendung zu bieten.
Der Online-Handel boomt und mit ihm der illegale Verkauf von
Elektrogeräten. Vor allem über große Onlinehandelsplattformen wie
Amazon, Ebay oder Alibaba wird importierte Ware in Verkehr gebracht,
die nicht ordnungsgemäß zur Entsorgung angemeldet wurde. Das Problem
sind nicht nur illegal umgangene Entsorgungskosten, sondern häufig
handelt es sich um Produkte mit einer minderwertigen Qualität, einer
kurzen Lebensdauer und erhöhten Schadstoffgehalten. "Illegale
Angebote können von vorneherein vermieden werden, indem
Verkaufsportale wie Amazon nur Angebote registrierter Hersteller
zulassen. Online-Verkaufsplattformen, die dennoch das Angebot illegal
importierter Elektrogeräte tolerieren, sollten rechtlich an die
Stelle des Inverkehrbringers treten. So können Verbraucher, Behörden
und betroffene Wettbewerber zukünftig gegen Gesetzesverstöße
vorgehen", sagt Fischer.
Ein weiteres Problem, dass mit der Novelle des Elektrogesetzes
gelöst werden sollte, ist die Entsorgung von Kühlgeräten. Viele der
in Deutschland anfallenden Kühlgeräte enthalten noch immer stark
klimawirksame Gase, wie FCKW. Zentrales Problem der deutschen
Gesetzeslage ist, dass Vorgaben für Mindestentnahmemengen von FCKW
fehlen und nur unzureichende Anlagenüberprüfungen stattfinden. Um
dies zu ändern, fordert die DUH die verbindliche Festlegung der
vorbildlichen europäischen Kühlgeräteentsorgungsnormen EN 50625-2-3
und TS 50625-3-4 (CENELEC-Standards) im Elektrogesetz oder der
geplanten Behandlungsverordnung, jedoch nicht wie bisher in der
Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Als
Verwaltungsvorschrift gilt diese erst nach fünf Jahren für Altanlagen
und ermöglicht es den lokalen Behörden Ausnahmen zu erlassen. Links:
Aktuelle DUH-Stellungnahme zum ElektroG: http://l.duh.de/p190628
Hintergrundinformationen zum Kauf, zur Rückgabe und zum Öko-Design
von Elektrogeräten
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Hintergrundinformationen zur Entsorgung von Kühlgeräten
https://www.duh.de/kuehlgeraete/
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, 030 2400867-43, fischer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
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Datum: 28.06.2019 - 11:53 Uhr
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