Westfalen-Blatt: ein Leitartikel zum Fall Lübcke
(ots) - Wer ein Muster sehen will, muss nicht lange
suchen. Ein anderer Neonazi soll Stephan Ernst den Kontakt zum
mutmaßlichen Waffenlieferanten verschafft haben. Von dem Mann aus
Borgentreich im Kreis Höxter soll Ernst dann die Mordwaffe bekommen
haben. Ob dieser Mann auch einen rechtsextremen Hintergrund hat, ist
noch unbekannt. Der Vermittler jedoch soll Mitglied der Kasseler
Neonazi-Szene und bereits 2006 im Zusammenhang mit dem Mord vernommen
worden sein, der sich später als eine der NSU-Taten herausstellte.
Wenn sich das alles bestätigt, muss es immer noch nicht heißen, dass
der NSU durch Stephan Ernst quasi weiterexistiert. Kassel ist klein,
da kennen sich auch die Neonazis untereinander. Aber schon diese
ersten nachvollzogenen Verbindungen im Mordfall Walter Lübcke
bestätigen, dass sich das Ausleuchten lohnt. Und lassen zudem weitere
Zusammenhänge erahnen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte
am Donnerstag, er halte den Rechtsextremismus »im Moment« für
»brandgefährlich«. Der Gefährlichkeit kann man ohne Weiteres
zustimmen, über die zeitliche Einschränkung lässt sich streiten. Im
Sommer vergangenen Jahres bezifferte die Bundesregierung die Zahl der
Todesopfer durch rechtsextrem motivierte Gewalttaten seit der
Wiedervereinigung auf etwa 80. Zählungen von Medien und
Privatinitiativen kommen auf das Doppelte und mehr. Schon die
kleinere Zahl ist aber erschreckend genug. »Bei der Bekämpfung des
Rechtsextremismus gibt es sicher noch Verbesserungsbedarf«, hatte
Seehofer am Mittwochabend im ARD-Fernsehen eingeräumt. »Ich möchte
jetzt nicht behaupten, dass alles Menschenmögliche getan wurde.« Das
würde man ihm dann auch nicht glauben - obwohl die Ermittlungen im
Fall Lübcke weiter erfreulich erfolgreich zu verlaufen scheinen. Der
Verfassungsschutz stuft 24.100 Personen in Deutschland als
rechtsextremistisch ein, davon gelten 12.700 als gewaltbereit. Es
gibt also viel zu tun. Und es wäre auch keine Überraschung, wenn die
Ermittler im Fall Lübcke auf weitere Bekannte stoßen würden. Dass die
Behörden dabei alle Möglichkeiten nutzen können, sollte
selbstverständlich sein - ist es aber nicht, denn ein Teil der Akten
aus dem NSU-Verfahren ist unter Verschluss. Wie sagte dazu der
frühere SPD-Chef Sigmar Gabriel: »Wer auf solche Gedanken kommt, muss
nicht ganz bei Trost sein.« In der Tat sollten frühere Beschlüsse im
Licht der neuen Erkenntnisse aufgehoben werden. Es gilt jetzt,
dranzubleiben und so viel über rechtsextreme Strukturen offenzulegen
wie irgend möglich. Das ist - leider buchstäblich - eine Frage von
Leben und Tod.
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Datum: 27.06.2019 - 21:00 Uhr
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