E-Scooter: Gutachten zur Erteilung einer ABE von der GTÜ (FOTO)
(ots) -
Seit 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch in Deutschland erlaubt. Das
Kraftfahrtbundesamt hat nun den ersten "Elektrokleinstfahrzeugen mit
Lenk- oder Haltestange" die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt. Das
Gutachten dafür hat der Technische Dienst der GTÜ erstellt - und ist
damit bei E-Scootern eine der ersten Prüforganisationen.
E-Scooter dürfen seit kurzem legal im Straßenverkehr bewegt werden
- wenn sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach § 20 StVZO
haben und außerdem die entsprechenden Versicherungs- und
Verkehrsregeln eingehalten werden. Am 21. Juni 2019 hat das
Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem E-Scooter Voiager 1 des schwedischen
Unternehmens VOI Technology AB eine ABE erteilt. Das Gutachten dafür
hat die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung in Stuttgart
erstellt.
Obwohl es sich bei einem E-Scooter - offiziell ein
"Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange" - um ein
vergleichsweise einfaches Fahrzeug handelt, ist die
Gutachtenerstellung durch den Technischen Dienst eine durchaus
aufwendige Sache. Denn untersucht wird das komplette Fahrzeug auf
Konformität mit der Straßenverkehrsordnung (StVZO) sowie der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Bei E-Scootern gehören zu
den Kriterien beispielsweise Elektroantrieb, maximale Leistung,
Höchstgeschwindigkeit und Ladeanschluss. Einige Kriterien sind
ausschließlich in speziell dafür konzipierten Prüflaboren zu
untersuchen. Aber auch Dinge wie Maße und Bereifung sind
festgehalten. Sind alle Kriterien erfüllt, wird das Gutachten beim
KBA eingereicht, das auf dieser Basis dann die ABE erteilt.
Als eine der führenden Prüforganisationen hat die GTÜ mit ihrem
Technischen Dienst die technische Kompetenz für das Erstellen solcher
Gutachten.
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Datum: 27.06.2019 - 09:00 Uhr
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