Tillmann/Feiler: Monatshygieneprodukte müssen günstiger werden
(ots) - Finanzpolitiker der Unionsfraktion fordern
Reduzierung des Umsatzsteuersatzes
Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich
in ihrer Sitzung am 25. Juni 2019 für eine Anwendung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf Produkte der Monatshygiene
wie zum Beispiel Tampons ausgesprochen. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann und der zuständige Berichterstatter Uwe Feiler:
"Die Anwendung des Regelsteuersatzes auf Produkte der
Monatshygiene wie Tampons oder Binden ist weder inhaltlich noch
steuersystematisch zu begründen. Die Arbeitsgruppe Finanzen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb für eine Aufnahme der
Produkte in den Kreis der mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
belegten Waren ein und fordert das Bundesministerium der Finanzen
auf, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten."
Hintergrund: Während die meisten Waren und Dienstleistungen des
täglichen Bedarfs wie Grundnahrungsmittel, Druckerzeugnisse, aber
auch Kulturveranstaltungen seit 1968 mit dem ermäßigten
Umsatzsteuersatz belegt werden, sind Damenhygieneartikel dem vollen
Steuersatz von 19 Prozent unterworfen. Mehrere Online-Petitionen
setzen sich für eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ein. Die
für alle Mitgliedstaaten geltende Mehrwehrsteuersystemrichtlinie
ermöglicht es, einen ermäßigten Steuersatz auf Monatshygieneprodukte
einzuführen. Von dieser Möglichkeit haben bereits einige
Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Anders ist die europarechtliche
Situation bei den viel diskutierten Babywindeln: Hier ermöglicht die
Mehrwertsteuersystemrichtlinie es nicht, den ermäßigten Steuersatz zu
erheben.
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Datum: 26.06.2019 - 11:08 Uhr
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