Stellungnahme des AfD-Bundesverbands zum heutigen Vorgehen der Staatsanwaltschaft Essen
(ots) - Die Staatsanwaltschaft Essen führt derzeit ein
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Die Ermittlungen basieren
offenbar allein auf veralteten Presseberichten. Der Vorwurf lautet:
Im Landtagswahlkampf 2017 soll es Unterstützungsleistungen der
schweizerischen Goal AG zugunsten des damaligen Direktkandidaten
Guido Reil gegeben haben, die die AfD als Spende im
Rechenschaftsbericht für das Jahr 2017 hätte angeben müssen.
Diese Vorwürfe sind falsch. Sie wurden daher bereits zum
Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin
(Az.: VG 2 K 171.19) gemacht. Die AfD hatte von diesen
Unterstützungsleistungen der Goal AG, bei denen es sich rechtlich
noch nicht einmal um Spenden handelt, keine Kenntnis. Wegen dieser
unerwünschten Unterstützung wurde die Goal AG zudem schon im August
2017 vom Landesverband NRW abgemahnt. Daraufhin gab die Goal AG eine
Unterlassungserklärung ab. Jede Zurechnung dieser Leistungen zur AfD
scheidet daher aus.
Damit steht fest, dass die AfD keine unrechtmäßigen Leistungen
angenommen und auch nicht gegen Vorschriften des Parteiengesetzes
verstoßen hat. Im Übrigen wurde im Rechenschaftsbericht für das Jahr
2017 sogar ausdrücklich auf diese Umstände verwiesen (BT-Drs.
19/7000, S. 243). Der Vorwurf eines falschen Rechenschaftsberichts
entbehrt auch deshalb jeder Grundlage. Das wurde der
Staatsanwaltschaft Essen schon im März 2019 schriftlich mitgeteilt,
was diese aber nicht von ihrer heutigen Maßnahme abgehalten hat. Die
AfD bewertet diese "präventive Ausforschung Dritter" daher als
rechtswidrigen, weil unverhältnismäßigen Eingriff in den politischen
Wettbewerb und wird vollumfänglich juristisch dagegen vorgehen.
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Datum: 25.06.2019 - 17:37 Uhr
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