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Ist das Autofahren mit Flip-Flops verboten? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

ID: 1731904


(ots) - Jetzt ist Sommer: Da geht ohne Flip-Flops gar
nichts. Doch muss man das Sommergefühl an der Autotür lassen und das
Schuhwerk wechseln - oder ist es auch erlaubt mit Flip-Flops Auto zu
fahren? Für die große Mehrheit der deutschen Autofahrer ist die
Rechtslage eindeutig: 69 Prozent der Befragten denken, dass das
Fahren mit dem luftigen Schuhwerk verboten ist, wie eine aktuelle
Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. "Doch das ist einer
der größten Verkehrsirrtümer", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der
R+V24-Direktversicherung. "Die Straßenverkehrsordnung gibt an keiner
Stelle vor, welche Schuhe beim Autofahren getragen werden müssen."
Anders sieht es bei einem Unfall mit Flip-Flops aus: Hier kann die
Versicherung unter Umständen Leistungen kürzen.

Barfuß, mit High Heels oder Sandalen: Die Straßenverkehrsordnung
macht keine Angaben darüber, ob oder welches Schuhwerk Autofahrer
tragen müssen. Erlaubt ist theoretisch alles. "Aber: Flip-Flops oder
lockere Sandalen bieten keinen sicheren Halt und schnell rutscht
Autofahrer damit vom Pedal oder der Schuh verhakt sich", sagt Anka
Jost. "Gerade in brenzligen Situationen, bei denen jede Sekunde
zählt, kann das zu einem Unfall führen." Die Kfz-Expertin empfiehlt
deshalb, dass Flip-Flops-Träger immer ein Paar festes Schuhwerk
griffbereit haben, zum Beispiel im Kofferraum. "Außerdem schützen
sich Autofahrer so auch davor, dass sie sich mit den offenen Schuhen
beim Abrutschen vom Pedal am Fuß verletzen."

Unfall mit Flip-Flops

Kommt es beim Autofahren mit Flip-Flops zu einem Unfall mit einem
anderen Verkehrsteilnehmer, kann dem Autofahrer eine Teilschuld
drohen. "Das wäre jedoch nur der Fall, wenn der Fahrer durch die
Flip-Flops nachweislich vom Bremspedal abrutscht und deshalb der
Unfall passiert", sagt Anka Jost. Die Kfz-Haftpflichtversicherung




kommt für die Schäden des Unfallopfers auf - egal welches Schuhwerk
getragen wurde. Anders kann es bei der Vollkaskoversicherung
aussehen: "Hier kann die Versicherung die Leistungen kürzen, wenn der
Autofahrer mit dem Tragen von ungeeigneten Schuhen grob fahrlässig
gehandelt hat. Aber das muss immer im Lichte des Einzelfalls geprüft
werden", erklärt Anka Jost.

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung

Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,
die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen
häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu
führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de



Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
E-Mail: presse(at)rv24.de
Internet: www.rv24.de

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Datum: 25.06.2019 - 14:20 Uhr
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