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"Revolution Chemnitz": Anklage gegen rechte Terrorgruppe

ID: 1731886


(ots) - Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat Anklage
gegen acht Mitglieder der mutmaßlich rechtsextremen terroristischen
Gruppe "Revolution Chemnitz" erhoben. Der Vorwurf lautet auf Bildung
einer terroristischen Vereinigung. Den Männern im Alter von 21 bis 31
Jahren wird vorgeworfen, sich im September 2018 zusammengeschlossen
zu haben, um tödliche Anschläge zu begehen. Insbesondere sollen sie
geplant haben, am 3. Oktober 2018 einen bürgerkriegsartigen Aufstand
in Berlin anzuzetteln. Nach Informationen von NDR, WDR und
Süddeutscher Zeitung wollte die Gruppe es so aussehen lassen, als
hätten linke Gruppierungen die Anschläge begangen. Kurz zuvor - am 1.
Oktober 2018 - waren die Beschuldigten allerdings verhaftet worden.

Grundlage für die Anklage ist unter anderem die Auswertung von
Chat-Protokollen auf den Mobiltelefonen der Beschuldigten. Unter der
Führung von Christian K. hatten sich die Männer Mitte September in
einer verschlüsselten Chat-Gruppe "Planung zur Revolution"
zusammengefunden. In der Gruppe wurden auch Hitlerbilder gepostet.

Zur geplanten Aktion am 3. Oktober 2018 schrieb Christian K. in
die Gruppe es müsse "nur so aussehen, als hätten die Parasiten
angefangen!" In einer Vernehmung räumte einer der Angeklagten ein,
mit der Aktion hätten "Gesetze außer Kraft gesetzt werden" sollen. In
Berlin sollte "so etwas wie ein Bürgerkrieg, ein Aufstand entstehen"
mit der Folge, "dass sich die Polizei auf unsere Seite stellt, gegen
die Linken." Nach Überzeugung der Ermittler sollten der Aktion
langfristig weitere Gewaltakte folgen. Ziel der Gruppe seien der
Sturz der Regierung und der Zusammenbruch der demokratischen Ordnung
gewesen.

Wie konkret die Planung für den 3. Oktober vorangeschritten war,
ist nicht bekannt. Aber die Gruppe war nach Erkenntnissen des
Generalbundesanwalts dabei, sich Schusswaffen zu besorgen. Die




Mitglieder hatten bereits eine Bestellliste angefertigt und damit
begonnen, Geld zu sammeln, als sie festgenommen wurden. Bei
Hausdurchsuchungen wurden allerdings keine Schusswaffen gefunden.

Der Generalbundesanwalt hält Christian K. für den "Rädelsführer"
und maßgeblichen Ideengeber der Gruppe "Revolution Chemnitz". Er habe
Regeln aufgestellt und erwartete, dass sie alle befolgen. Außerdem
habe er das "Programm" der Gruppe entwickelt. K. selbst schrieb in
einem der Chats, er sei "zu allem bereit und sich der Gefahren und
Konsequenzen bewusst". Jeder, der da nicht mitziehen wolle, solle die
Gruppe nun verlassen. Keiner verließ die Gruppe jedoch.

Nach Recherchen von NDR, WDR und SZ behaupten einige der
Mitglieder in ihren Vernehmungen durch die Bundesanwaltschaft, sie
seien lediglich "neugierig" gewesen, wie es weitergehen würde oder
hätten "vergessen", sich bei der Gruppe abzumelden. Einige gaben an,
ein "mulmiges Gefühl" bekommen zu haben, als es konkret um die
Beschaffung von Schusswaffen ging. Da sei "ein rotes Licht
angegangen", Waffen seien "zu heiß" gewesen. Dennoch bestätigten
einige der Mitglieder der Gruppe, ihnen sei klar gewesen, dass damit
"tödliche Anschläge" begangen werden sollten. Man habe angenommen,
dass man damit "nicht zum Spaß in die Luft schießen" würde, und es
sei dabei nicht um eine "kleine Sache" gegangen, sondern um "Mord".
Man habe sich solche Waffen nicht kaufen wollen, um sie sich "unter
das Kopfkissen zu legen". Gleichzeitig behaupten einige der
Angeklagten, sie hätten "einfach nur auf den Pudding hauen wollen"
und Christian K. habe sich in der Chatgruppe zwar als "King"
ausgegeben, "aber das war er noch nie."

Offenbar wurde die Gruppe durch die Demonstrationen in Chemnitz
beflügelt. Nach einem tödlichen Messerangriff gegen den Deutschen
Daniel H. auf dem Chemnitzer Stadtfest Ende August 2018 war es zu
Ausschreitungen gekommen, die Polizei hatte zeitweise die Kontrolle
verloren. Dass der Angriff mutmaßlich von einem Syrer und einem
Iraker begangen worden sein soll, wurde von rechtsextremen Gruppen
und der AfD politisch instrumentalisiert. Einige der Mitglieder von
"Revolution Chemnitz" hatten sich an den Demonstrationen beteiligt.
Fünf der jetzt Angeklagten hatten im September 2018 eine erste Aktion
durchgeführt, die sie als "Probelauf" bezeichneten. Gezielt griffen
sie Menschen an, die sie als Migranten und Linke wahrnahmen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Christian K. die anderen
Mitglieder von "Revolution Chemnitz" ausgewählt habe, weil sie aus
verschiedenen rechtsradikalen Zusammenhängen weitere Mitglieder
rekrutieren sollten, so beispielsweise aus dem Hooligan-Milieu der
Fußballmannschaften Dynamo Dresden und Hansa Rostock. Des Weiteren
soll die Gruppe Kontakte zur Partei "Der III. Weg" und der rechten
Kleinstpartei "Pro Chemnitz" gehabt haben. Einer der Angeklagten war
während der Demonstrationen in Chemnitz Ordner für "Pro Chemnitz".

Der Plan der Gruppe war offenbar, auf ein Reservoir an Leuten aus
anderen rechtsextremistischen Zusammenhängen zurückzugreifen, um eine
möglichst große "Sprengkraft" zu entfalten. So brüstete sich nach
Recherchen von NDR, WDR und SZ einer der Angeklagten, für die
Demonstrationen in Chemnitz 50 Personen aus Rostock mobilisiert zu
haben. Der Bus mit den gewaltbereiten Rechtsradikalen war aber
angeblich bei einer Polizeikontrolle gestoppt worden.

Die Gruppe ist nach Recherchen von NDR, WDR und SZ tief vernetzt
in der rechtsextremen Szene in Sachsen. Christian K. war Mitglied von
"Sturm 34", einer freien Kameradschaft und kriminellen Vereinigung,
die mehrere Überfälle begangen hatte und 2007 vom sächsischen
Innenministerium verboten wurde.

Zu den Tatvorwürfen wollte sich Christian K. auf Anfrage nicht
äußern.

In einer Analyse des sächsischen Landesamtes für
Verfassungsschutz, die NDR, WDR und SZ vorliegt, waren drei weitere
mutmaßliche Mitglieder der nun angeklagten Gruppe "Revolution
Chemnitz" ebenfalls im Zusammenhang mit "Sturm 34" aktiv. Die Behörde
geht von "strukturellen und organisatorischen Parallelen" zwischen
"Sturm 34" und "Revolution Chemnitz" aus, ohne sie für eine
Nachfolgerorganisation zu halten.

Im Bereich des Rechtsextremismus gebe es eine "neue Dynamik", so
der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas
Haldenwang. Die verschiedenen rechtsextremistischen Gruppen seien
"sehr viel besser vernetzt als in der Vergangenheit. "Wir sehen
aktuell, dass sich innerhalb der Szene kleine Gruppen bilden können,
die darüber nachdenken, sich Waffen zu beschaffen und Anschläge zu
begehen. Es müssen keine langjährig gefestigten Gruppen sein, sondern
das können Gruppierungen sein, die sich sehr schnell sehr spontan
bilden, häufig auch ohne tiefe verfestigte Ideologie dahinter", so
der Verfassungsschützer.

Das Verfahren wird voraussichtlich im Herbst vor dem
Oberlandesgericht in Dresden eröffnet.

Siehe auch http://ots.de/Qe2iE9



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Iris Bents
Tel.: 040/4156-2304
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