Kleiner Flitzer, große Unfallgefahr / Privater Unfallschutz sollte für E-Scooter-Fahrer selbstverständlich sein
(ots) - Darauf haben viele gewartet: Seit Mitte Juni
dürfen Fahrer ab 14 Jahren auch in Deutschland mit E-Scootern am
Straßenverkehr teilnehmen - vorausgesetzt, der Scooter ist zugelassen
und ordnungsgemäß versichert.
Wer eines dieser sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge fährt, sollte
beim Stichwort Versicherung allerdings nicht nur an die
vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung denken. Denn mit den
kleinen Flitzern unterwegs zu sein ist insgesamt nicht ganz
ungefährlich: Kleine Räder, eine recht flotte Geschwindigkeit und ein
relativ hoher Schwerpunkt machen E-Scooter kippelig. Hinzu kommt,
dass E-Scooter-Fahrer mit ihrer schmalen Silhouette noch leichter
übersehen werden können als Radfahrer.
Obwohl beides nicht vorgeschrieben ist, sollte daher das Tragen
eines Helms genauso selbstverständlich sein wie ein guter privater
Unfallschutz, rät die LVM Versicherung mit Sitz in Münster.
Schließlich ereignen sich Unfälle mit E-Scootern so gut wie immer in
der Freizeit, wenn kein gesetzlicher Unfallschutz besteht. Die
Schuldfrage stellt sich bei einer privaten Unfallversicherung im
Übrigen nicht: Sie greift, wenn sich der Versicherte verletzt -
unabhängig davon, ob er sich den Unfall selbst zuzuschreiben hat oder
nicht.
Pressekontakt:
Katharina Fiegl
Abteilung Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Grundsatz
LVM Versicherung
Kolde-Ring 21
48126 Münster
Telefon: 0251 702-3993
k.fiegl(at)lvm.de
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Datum: 24.06.2019 - 14:00 Uhr
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