Der Tagesspiegel: Fahrverbots-Gesetz bisher wirkungslos - Grüne werfen Regierung "Nebelkerzen"-Politik vor
(ots) - Ein Gesetz zur Eindämmung von Diesel-Fahrverboten
in Deutschland ist offensichtlich komplett wirkungslos. Auf die
Frage, wie viele Städte die Änderungen bisher nutzen, heißt es einer
Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion: "Der
Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor." Die Antwort der
Bundesregierung liegt dem Tagesspiegel exklusiv vor. Der
Parlamentarische Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold (SPD) teilt
ferner mit, die Regierung habe keine Kenntnis, in wie vielen Fällen
das neue Gesetz zur Vermeidung von Fahrverboten beigetragen hat -
bisher ist kein Fall bekannt. Im Zuge der Debatten um
Diesel-Fahrverbote hatte die große Koalition versucht, mit der im
November 2018 beschlossenen Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes der gerichtlichen Anordnung von
Fahrverboten entgegenzuwirken - und so versucht, den Ärger vieler
Pendler zu mäßigen. Konkret ging es der Bundesregierung von Kanzlerin
Angela Merkel (CDU) darum, dass in Städten, in denen der
Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm nur geringfügig überschritten
wird, Fahrverbote als unverhältnismäßig eingestuft werden dürfen. Für
den Jahresmittelwert von 40 bis 50 Mikrogramm Stickoxid pro
Kubikmeter Luft wurde eine Toleranzgrenze eingezogen. Aber es gibt
massive juristische Zweifel, ob die Bundesregierung durch das Gesetz
einfach verbindliche EU-Grenzwerteaufweichen darf. Im März hatte der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geurteilt, dass der
Luftreinhalteplan der Stadt Reutlingen so geändert werden muss, dass
dieser auch Fahrverbote als Option enthält - und dass dabei das
verbindliche Ziel eines Grenzwerts von 40 Mikrogramm nicht durch die
Neuregelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz relativiert werden
dürfe. Das reformierte Bundes-Immissionsschutzgesetz verstoße gegen
zwingende Vorgaben des Europäischen Unionsrechts.
Online-Version:www.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-diesel-fahrv
erbote-das-nebelkerzen-gesetz/24473972.html
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Datum: 20.06.2019 - 01:00 Uhr
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