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Evaluierung der Maßnahmen der 16. AMG-Novelle zur Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes / In der Veterinärmedizin etabliertes Maßnahmenpaket greift - Vorbeuge stärker in den Mittelpunkt rücken

ID: 1730603


(ots) - "Die Wirksamkeit von Antibiotika aufrechtzuerhalten
ist essentiell - für Mensch und Tier. Der nun von der Bundesregierung
vorgelegte Evaluierungsbericht bestätigt die wachsende Aufmerksamkeit
auf eine sorgsame Antibiotikaanwendung bei Tieren und zeigt deutlich,
wie in der Veterinärmedizin etablierte Maßnahmen greifen", betont Dr.
Schüller, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Tiergesundheit
e.V. (BfT). "Um das Instrument auch künftig sinnvoll zu nutzen,
sollte nachjustiert werden. Vor allem sollte nun die
Krankheitsvorbeuge in den Mittelpunkt gerückt werden."

Die mit der 16. AMG-Novelle eingeführte Bestimmung des
Therapiehäufigkeitsindex hat die seit einigen Jahren bereits
rückläufige Anwendung von Antibiotika bei Nutzieren deutlich
forciert. In 2014 allein kam es zu einem Rückgang der oralen
Applikation um fast 30%. Seit 2011 ging laut der offiziellen
Mengenerfassung die Anwendung um fast 60% zurück.

Wie der Bericht resümiert, erstreckt sich die erreichte Reduktion
der Antibiotikaverbrauchsmengen über alle Wirkstoffklassen. Bei
Fluorchinolonen und Cephalosporinen der 3. und 4. Generation wurde
bestätigt, dass deren Anteil an der Gesamtverbrauchsmenge durchgehend
sehr gering war. Eine weitere Schlussfolgerung ist, dass die auf
langwirksame Präparate entfallende Verbrauchsmenge konstant mit
lediglich unter 1 % der Gesamtverbrauchsmenge blieb. "Dies zeigt," so
Dr. Schüller, "dass diese Tierarzneimittel nicht verstärkt eingesetzt
wurden, um die Therapiehäufigkeit zu senken, sondern weiterhin als
moderne Instrumente mit hoher therapeutischer Compliance genutzt
werden."

Der Evaluierungsbericht zum Antibiotikaminimierungskonzept erfasst
dabei nur die Datenlage bis zur 2. Hälfte 2017. Effekte weiterer
Maßnahmen zur Antibiogrammpflicht und zulassungskonformen Anwendung




von Antibiotika beim Tier gemäß Anpassung der Tierärztlichen
Hausapothekenverordnung, die zu Beginn 2018 eingeführt wurden, sind
noch nicht berücksichtigt. Die für den humanmedizinisch als wichtig
eingestuften Stoffklassen Cephalosporine der 3. und 4. Generation und
Fluorchinolone sind mit der Änderung der tierärztlichen
Hausapothekenverordnung nochmals besonders reguliert. Erwartet wird,
dass bei der Erfassung der Verbrauchsmengen in der Tiermedizin die
Abnahmen der eingesetzten Antibiotikamengen für diese Stoffklassen
bestätigt werden. Diese Mengenerfassung erfolgt seit 2011 und wird
durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
jährlich bekannt gemacht und steht in Kürze wieder an.

Um das ganze Spektrum bakterieller Erreger in der Tiermedizin bei
den einzelnen Tierarten und für die unterschiedlichen Organsysteme
auch künftig abdecken zu können, sind verschiedene Antibiotikaklassen
auch in der Tiermedizin erforderlich. Dies ermöglicht den
zielgerichteten Einsatz und beugt nicht zuletzt auch der Selektion
und Verbreitung von Resistenzen vor.

Vor dem Hintergrund der globalen Herausforderung der
antimikrobiellen Resistenz unterstützt die Tiergesundheitsindustrie
den verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika bei Mensch und Tier.
Unter Beachtung der signifikanten Reduktion sowie der weiteren
Maßnahmen zur Empfindlichkeitsprüfung vor/unter Therapie und
Anwendung gemäß Zulassungsvorgaben muss überprüft werden, inwieweit
das aktuelle Modell zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes noch
sinnvoll fortgeführt werden kann. Ein Nachjustieren mit Blick auf
Maßnahmen für betroffene Betriebe mit betriebsindividueller Kennzahl
über dem dritten Quartil, prospektiv nutzbare Maßnahmenpläne,
Tiergesundheitsdaten als Entscheidungsgrundlage sowie die Bewertung
fester Wirkstoffkombinationen mit synergistischer Wirkung steht dabei
im Vordergrund.

Parallel sollte die Qualität des Tiergesundheitsmanagements und
damit eine reduzierte Notwendigkeit einer antibiotischen Therapie in
den landwirtschaftlichen Betrieben abgesichert werden. Hierzu müssen
auch verstärkt Konzepte der Vorbeuge von Krankheiten, z.B. über
Impfungen, vorangetrieben werden. Zu erwarten ist, dass zunehmend
investitionsintensive Lösungen auf den Betrieben oder strukturelle
Maßnahmen erforderlich werden. Daher wären Förder- oder
Unterstützungskonzepte von öffentlicher Seite wünschenswert.

Link: http://ots.de/imtuSL

Hinweise für die Redaktion

Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) vertritt die
führenden Hersteller von Tierarzneimitteln (Pharmazeutika und
Biologika), Diagnostika und Futterzusatzstoffen in Deutschland. Die
23 Mitgliedsunternehmen sind in der Entwicklung, Herstellung und
Vermarktung dieser Produkte aktiv und repräsentieren dabei mehr als
95 % des deutschen Marktes. Der BfT ist korporatives Mitglied im
Verband der Chemischen Industrie (VCI), im Weltverband der
Tiergesundheitsindustrie (HealthforAnimals) und im europäischen
Verband der Tiergesundheitsindustrie (AnimalhealthEurope).



Pressekontakt:
Weitere Informationen erteilt der Bundesverband für Tiergesundheit,
Dr. Sabine Schüller, Schwertberger Str. 14, 53177 Bonn,
Tel. 0228 / 31 82 96, E-Mail bft(at)bft-online.de, www.bft-online.de

Original-Content von: Bundesverband für Tiergesundheit e.V., übermittelt durch news aktuell


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