Connemann/Stegemann: Landwirtschaft und Tierärzte werden ihrer Verantwortung gerecht
(ots) - Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung um fast
ein Drittel reduziert
In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett über den Bericht
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über
die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16.
Arzneimittelgesetz-Novelle beraten. Dazu erklären die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Gitta Connemann, sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:
Gitta Connemann: "Die weltweite Zunahme von Antibiotikaresistenzen
ist eine tickende Zeitbombe. Eine Welt ohne Antibiotika darf keine
Realität werden. Deshalb steht die Bekämpfung von
Antibiotikaresistenzen seit Jahren ganz oben auf der politischen
Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dafür muss der übermäßige
Verbrauch von Antibiotika eingedämmt werden - bei Tier und Mensch.
Dazu haben wir für die Nutztierhaltung ein
Antibiotikaminimierungskonzept eingeführt. Durch die Evaluierung des
Konzepts haben wir jetzt zum ersten Mal behördliche Zahlen zur Höhe
der Anwendung von Antibiotika in der Tiermast.
Schauen wir uns den Bericht zur Evaluierung an, wird klar: Die
Landwirtschaft zeigt, wie es geht. Die Gesamtverbrauchsmenge an
Antibiotika in der Tiermast ist im Berichtszeitraum von 2014 bis 2017
um fast ein Drittel (minus 31,6 Prozent) zurückgegangen. Der Erfolg
gibt Politik, Landwirtschaft und Tiermedizin Recht.
Der Evaluierungsbericht unterstreicht: Landwirtschaft und
Tiermedizin sind Teil der Lösung. Auf diesen Erfolgen ruhen wir uns
aber nicht aus. Denn der Bericht zeigt auch einen aus unserer Sicht
hohen Einsatz von kritischen Antibiotika bei Mastgeflügel. Hier
werden wir die Verwendung von nachweislich für Menschen besonders
relevanten Wirkstoffen in der Tierhaltung noch weiter einschränken.
Kritische Antibiotika dürfen von Tiermedizinern nur im Notfall und
nach sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden.
Der Weg der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der
Tierhaltung im Sinne der ''Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie''
(DART 2020) und des ''One-Health-Ansatzes'' wird konsequent
fortgesetzt. Denn wir müssen die Human- und Veterinärmedizin zusammen
betrachten und vernetzt handeln, um Resistenzen zu vermeiden."
Albert Stegemann: "Die Evaluierung zeigt, dass die deutsche
Landwirtschaft und die Tierärzte ihrer Verantwortung gerecht werden.
Besonders stark ist der Antibiotikaeinsatz in der Schweinehaltung
zurückgegangen, nämlich bei Mastferkeln um minus 46 Prozent und bei
Mastschweinen um minus 43 Prozent. Wir haben in Deutschland also ein
innovatives und wirksames Konzept zur Antibiotikaminimierung für
wichtige Bereiche der Nutztierhaltung verankert. Die gute
Datenqualität und die erhebliche Reduktion des Antibiotikaverbrauchs
bei Mastschweinen und Mastferkeln zeigen: Das System funktioniert.
Klar ist aber auch: Kranke Tiere müssen behandelt werden, das ist
Bestandteil des Tierschutzes. Dazu gehört es auch, besonders
tierwohlorientierte Ställe der Zukunft gezielt zu fördern. Wir
brauchen dafür einen Bestandsschutz genehmigter Tierhaltungsanlagen
bei Modernisierungsmaßnahmen zu Tierwohlzwecken. Dieser Aspekt muss
ein Baustein der nationalen Nutztierstrategie sein, bei deren
Weiterentwicklung wir Bundesministerin Julia Klöckner unterstützen."
Hintergrund:
Antibiotikaresistenzen sind in der Human- und Veterinärmedizin ein
schwerwiegendes, weltweites Problem. Um der Ausbreitung von
Antibiotikaresistenzen im Bereich der Tierhaltung entgegen zu wirken,
wurde in Deutschland im Jahr 2014 mit der 16. Novelle des
Arzneimittelgesetzes (AMG) ein nationales
Antibiotikaminimierungskonzept für Masttiere eingeführt. Danach ist
dieses Konzept nach fünf Jahren vom BMEL zu evaluieren und hierüber
ein Bericht an den Deutschen Bundestag vorzulegen.
Antibiotika dürfen - gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel
gewonnen werden - nur eingesetzt werden, wenn dies therapeutisch
notwendig ist. Nach dem AMG dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von
kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung.
Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Darüber hinaus muss
nach der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) in bestimmten
Fällen ein verpflichtendes Antibiogramm (Laboruntersuchung über die
Wirksamkeit eines Antibiotikums) vorliegen, so etwa beim Wechsel
eines Antibiotikums oder dem Einsatz eines kritischen Antibiotikums.
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