Umfrage und Check der Verbraucherzentrale NRW bei 150 Unternehmen zu Neukunden-Aktionen: Viele Rabatte und Boni lassen sich in regelmäßigen Abständen erneut abgreifen (FOTO)
(ots) -
Neukunden sind eine begehrte Spezies im Onlinehandel. Der
wetteifert mit Belohnungen um eine erste Geschäftsbeziehung, Es
winken Gutscheine und Boni, Geld- und Sachprämien. Und das wiederholt
bei vielen Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kam eine Umfrage der
Verbraucherzentrale NRW bei 110 Firmen sowie ein Check von 40
weiteren Anbieterseiten. Ärgerlich nur: Viele Pferdefüße trübten die
Einkaufsfreude.
"Freundschaft fordert nicht, sie schenkt": Nach dieser Devise
umschmeichelt ein Parfümverkäufer seine Kundschaft. Dass vor allem
Erstkäufer - wohl auch aus geschäftlichem Interesse - bezirzt werden,
belegt eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 110 Firmen.
Während 50 davon keinen Unterschied zur Stammkundschaft machen
wollten, gab eine Mehrheit von 60 Unternehmen bereitwillig
Extrawürste aus.
Dabei waren Onlineshops und Banken. Geldwerte Vorteile versprachen
Versorger aus den Bereichen Gas, Strom und Telekommunikation. Hinzu
kamen Lottoanbieter und Zeitschriftenverlage.
Es galt das Motto: Jeder macht, was er will. So unterbreiteten
nahezu zwei Drittel der 60 Firmen ein permanentes Neukunden-Angebot.
Dabei konnte die Höhe der ausgerufenen Belohnung in ein und demselben
Shop jedoch schwanken: Eine Zeit lang winkten zehn Euro Nachlass für
den ersten Onlinekauf, später 15 Euro.
Das restliche Drittel spielte seine Boni sporadisch aus. Die
Angebote waren auf einen Aktionszeitraum von wenigen Wochen oder
Monaten im Jahr beschränkt. Erstkäufer konnten so leer ausgehen -
oder sie mussten auf die nächste Aktion warten.
Unterschiede gab es auch bei den verschiedenen
Belohnungsvarianten. Onlineshops verwöhnten Erstbesteller
beispielsweise mit einem Abzug vom Kaufpreis. Mal in Form fester
Euro-Beträge, mal als Prozente.
Gutscheine waren per Code beim ersten Kauf einzulösen (etwa QVC)
oder kamen als Warengutscheine daher: beispielsweise für ein Essen im
Restaurant (etwa Hamburger Sparkasse). Spendiert wurden gern auch
fixe Geldbeträge (etwa Spiegel-Verlag), die später in diversen
anderen Shops verprasst werden durften ("Best-Choice").
Bei der Eröffnung von Bankkonten winkte die Gutschrift eines
Geldbetrags oder eine Freifahrt im Flixbus. Gratistipps und
Freispiele sollten bei Lottogesellschaften die Spielfreude wecken.
Mit Geld- und Sachprämien buhlten vor allem Zeitschriftenverlage um
Abonnenten.
Verblüffend: Rund die Hälfte der 60 Unternehmen mit Herz für
Erstbesteller in der Umfrage verteilte wiederholt den Titel
"Neukunde". Dem Stromversorger E-wie-Einfach reichte es, wenn
Altkunden zwischenzeitlich auch nur "einen Tag bei einem anderen
Anbieter" waren.
"Direkt" nach dem Ablauf eines Vertrages stand ein Dutzend
Unternehmen mit einem erneuten Willkommensgeschenk parat. Beim
Versandhändler Otto hingegen mussten Kunden eine Kaufabstinenz von 24
Monaten üben.
Doch im Potpourri der Prämien und Prozente zwickte und zwackte es
ungemein. Ganz vorne rangierten die Mindestlaufzeit oder der
Mindestbestellwert, die jedes zweite Unternehmen einforderte. So
brauchte es in der Spitze für einen Nachlass von 10 Prozent einen
Einkaufswert von satten 150 Euro. Andere Shops beließen es bei
moderateren 15 Euro und gaben 20 Prozent.
Immer wieder, das zeigte vor allem der Webbesuch bei 40 Firmen,
bezog sich der versprochene Preisnachlass lediglich auf Teile des
Sortiments. Eine Einschränkung, die sich etwa bei Onlinekaufhäusern
wie Baur und Schwab fand.
Besonders tricky: Belohnungen konnten auch als Luftnummer
verpuffen. Etwa wenn ein Dessous-Laden "eine gratis Rückgabe bei der
ersten Bestellung" auslobte. Denn trotz hoher Quoten in der Branche
wird nicht jeder die Einstands-Order retournieren.
Ebenso fragwürdig agierte ein Mode-Shop, der massiv zur Eile
drängte. Dessen nicht überprüfbare Bedingung: Ein 50-Euro-Bonus war
"limitiert auf 1000 Einlösungen".
Skurril war die Aktion zweier Stadtwerke im Rheinland. Sie lockten
mit einem Wechselbonus "für Neukunden in der Region". Verbraucher am
Hauptsitz der beiden Unternehmen sollten leer ausgehen.
Lästig konnte es werden, wenn als Gegenleistung für Belohnungen
der Newsletter abonniert werden musste. Abmelden war erst wieder nach
dem Kauf gestattet.
Noch mehr Biss zeigte ein Verkäufer von Hundenahrung. Für seinen
10-Euro-Gutschein verlangte er die "Einwilligung für Telefonanrufe".
Eine Lottogesellschaft buhlte mit "zwei Freispielen" um die
"Werbeeinwilligung".
Auf die Spitze trieb das die Commerzbank. Ein
100-Euro-Startguthaben bei Eröffnung eines Girokontos wollte sie nur
ausschütten, wenn Kontoinhaber E-Mail- und telefonischer Werbung
zustimmten. Dieses Einverständnis durfte "danach mindestens 3 Monate"
nicht widerrufen werden.
Merkwürdig war das Versteckspiel einer Handvoll Internetläden. Auf
ihren Seiten fanden die Tester keinerlei Hinweise auf spezielle
Neukunden-Vorteile. Die kannten allerdings externe Gutscheinportale.
Nachfragen und Checks an der Kasse offenbarten, dass die Rabattcodes
der Geheimniskrämer funktionierten.
Deshalb der Tipp der Verbraucherzentrale: Vor Bestellungen in
Onlineshops stets nach einem Vorteil für Neukunden Ausschau halten -
und das nicht nur beim ersten Kauf. Lohnenswert kann auch der Besuch
von Gutscheinportalen sein oder die direkte Anfrage beim Unternehmen.
Pressekontakt:
Georg Tryba
Tel: 0211 3809-108
E-Mail: georg.tryba(at)verbraucherzentrale.nrw
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Datum: 19.06.2019 - 14:07 Uhr
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