AOK Hessen mit stabilem Jahresergebnis / Wechsel im Verwaltungsrat / Kritik an Trends in der Gesundheitspolitik
(ots) - Der Verwaltungsrat der AOK Hessen hat heute in
Oberursel die Jahresrechnung für 2018 abgenommen. Wie erwartet sind
die Finanzen bei Hessens größter Krankenkasse weiterhin stabil. Bei
einem Finanzvolumen in der Krankenversicherung von 5,8 Mrd. Euro
erzielte sie ein Plus von 25,2 Mio. Euro. Auch ist ein kräftiger
Mitgliederzuwachs zu verzeichnen. 37.200 Neuzugänge im Saldo haben in
2018 maßgeblich zu der positiven Entwicklung beigetragen. Mit einem
Marktanteil von 31 Prozent ist und bleibt die Gesundheitskasse
Marktführer in Hessen.
Ausbau der Gesundheitsversorgung
Die Leistungsausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 179 Mio.
Euro und flossen in die Gesundheitsversorgung der Versicherten. Bei
den Krankenhausausgaben ist dabei ein Zuwachs um rund 65 Millionen
Euro auf insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro zu verzeichnen. Bei den
Arzneimitteln wurden rund 18 Millionen Euro mehr verausgabt. In die
ambulante ärztliche Behandlung flossen rund 886 Millionen Euro.
Deutliche Ausgabensteigerungen gab es bei Heilmitteln (7,9 Prozent je
Versicherten) und Krankengeld (7,1 Prozent je Versicherten).
Neubesetzung an der Spitze des Verwaltungsrates
Einen Wechsel gab es an der Spitze des Verwaltungsrates der AOK
Hessen. Brigitte Baki, seit 2011 alternierende Vorsitzende des
Verwaltungsrates für die Versichertenseite, legte ihr Amt nieder. Dr.
Stefan Hoehl, alternierender Vorsitzender für die Arbeitgeber,
würdigte die Leistungen Bakis mit dem Ehrenzeichen der AOK Hessen. Er
hob die vertrauensvolle Zusammenarbeit hervor, die eine "gelebte
Sozialpartnerschaft" gewesen sei. Brigitte Baki bekam zudem bei ihrer
Verabschiedung die Ehrennadel des AOK-Bundesverbandes verliehen. Als
Vertreter der Versichertenseite folgt ihr André Schönewolf, Leiter
der Abteilung Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik beim DGB
Hessen-Thüringen.
Angriff auf die Selbstverwaltung kritisiert
Deutliche Kritik äußerte der Verwaltungsrat ähnlich wie zahlreiche
Selbstverwaltungsorgane im deutschen Gesundheitswesen im Hinblick auf
verschiedene Trends der aktuellen Gesetzgebung auf Bundesebene und
verabschiedete hierzu eine entsprechende Erklärung. Mit großer Sorge
betrachte man, dass die Gesetzgebungsvorhaben nicht nur zu
erheblichen Mehrausgaben in den Folgejahren führen werden, sondern
insgesamt die Tendenz haben, Gestaltungsmöglichkeiten auf regionaler
Ebene und föderale Strukturen einzuschränken und Entscheidungen auf
Bundesebene zu zentralisieren. Völlig inakzeptabel seien die Angriffe
auf die Selbstverwaltung. Die Vertreterinnen und Vertreter der
Beitragszahlenden würden in ihren Kompetenzen immer weiter
beschnitten.
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Datum: 18.06.2019 - 14:32 Uhr
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