Mit Zerstörungskraft: Die Wurzeln in Nachbars Garten
(ots) - Bäume halten sich nicht an Grundstücksgrenzen.
Wenn sich das Wurzelgeflecht beim Nachbarn ausbreitet und sich
dadurch seine Terrasse wölbt oder Risse im Carport auftreten, haftet
der Baumbesitzer unter Umständen für die Schäden, warnt das
Infocenter der R+V Versicherung.
Ein Fall für die Haftpflichtversicherung
Wenn Baumwurzeln über eine Grundstücksgrenze hinauswachsen,
brauchen die Besitzer nicht sofort zu handeln. Anders verhält es sich
jedoch bei Schäden. "Es kommt vor, dass auf dem Nachbargrundstück
Pflastersteine angehoben werden und sich Risse im Mauerwerk bilden",
sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung:
"Zudem können die Wurzeln in Leitungen, Teichfolien und
Nutzgartenflächen hineinwachsen." In solchen Fällen muss der Besitzer
des Baumes für Schäden aufkommen und die Wurzeln beseitigen.
Tut er dies nicht, darf der Nachbar nach einer angemessenen Frist
selbst handeln und die Wurzeln kappen. Zudem kann er dem Baumbesitzer
die Kosten für Reparaturen in Rechnung stellen. "Die Voraussetzung
für dieses Vorgehen ist, dass die Wurzeln tatsächlich für Schäden
oder eine andere wesentliche Beeinträchtigung verantwortlich sind",
sagt R+V-Experte Földhazi. Wohnt der Baumbesitzer auf dem Grundstück,
kommt meist die Privathaftpflichtversicherung für Schäden durch
Baumwurzeln auf dem Nachbargrundstück auf. Andernfalls bietet eine
separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Der Geschädigte kann nur verlangen, dass die betroffenen Wurzeln
entfernt werden müssen, nicht aber der komplette Baum.
- Wer die Wurzeln kappt, muss immer auf die Standsicherheit des
Baumes achten.
- Um Schäden durch Baumwurzeln zu vermeiden, können
Grundstückseigentümer eine Wurzelsperre einsetzen. Das ist auch
nachträglich möglich.
- Wenn Gartenbesitzer neue Bäume pflanzen, sollten sie ausreichend
Abstand zum Nachbargrundstück halten. Bei vielen Bäumen erreicht
das Wurzelgeflecht einen Umfang, der etwa der ausgewachsenen
Krone des Baumes entspricht. Baumschulen können hier Rat geben.
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Datum: 18.06.2019 - 10:30 Uhr
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