bne-Statement zur fehlenden Verordnung für Flexibilität im Verteilnetz (§14a EnWG)
(ots) - Das Bundeswirtschaftsministerium verschiebt den
Entwurf für die Verordnung zur Nutzung von Flexibilitäten im
Verteilnetz nach §14a EnWG auf das nächste Jahr. Dazu erklärt Robert
Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft,
bne:
"Seit 2016 wartet die Energiebranche auf die Verordnung für
Flexibilität im Verteilnetz nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG). Mehr als drei Jahre also hat das Bundeswirtschaftsministerium
das wichtige Thema Flexibilität im Verteilnetz schleifen lassen. Nun
soll mindestens ein weiteres Jahr verstreichen, bis das
Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf präsentieren will. Bis die
Verordnung dann in Kraft ist, geht weitere Zeit verloren.
Das ist kein Zeitplan, das ist Prokrastination. Hier wird ein
Thema systematisch unterschätzt und verzögert, das für das Gelingen
der Energiewende essentiell ist. Dem Bundeswirtschaftsministerium
fehlt ein ganzheitlicher Ansatz: Sich erneut um die Entscheidung für
eine Ausgestaltung der notwendigen Verordnung zu drücken, vergeudet
die Chance, rechtzeitig ein marktliches Instrument für diese neue
Energiewirtschaft zu schaffen und zu justieren. Dabei liegen bereits
einige Vorschläge zur Ausgestaltung vor - auch der bne hat ein
Konzept vorgestellt. In der Branche gibt es zu den meisten Punkten
einen breiten Konsens.
Wenn der Gesetzgeber den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen,
Wärmepumpen und Stromspeichern vorbereitet, muss er mindestens
gleichzeitig auch einen Rahmen für netzdienliche Flexibilitäten im
Verteilnetz schaffen. Wir brauchen dringend Köpfchen statt Kupfer im
Verteilnetz."
Zum Hintergrund:
2016 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Digitalisierung der
Energiewende wichtige Rahmenbedingungen für die Nutzung von
Flexibilitäten geschaffen: Nach §14a EnWG zahlen Verbraucher im
Bereich der Niederspannung ein reduziertes Netzentgelt, wenn sie
ihren Verbrauch netzdienlich anpassen und sich nach den
Erfordernissen des Netzes steuern lassen. Bisher lässt sich das
Flexibilitätspotential von Wärmepumpen & Co. aber noch nicht
realisieren, da seit 2016 die Verordnungsermächtigung mit genauer
Ausgestaltung von §14a EnWG fehlt.
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Datum: 17.06.2019 - 15:45 Uhr
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