Digitalisierung: Anpassungsbedarf in Detailfragen / Die KZBV zur heutigen Anhörung zum DVG
(ots) - Die Zielsetzung des Gesetzgebers, mit dem Digitale
Versorgung-Gesetz (DVG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens
weiter voranzutreiben, wird von der Vertragszahnärzteschaft begrüßt,
auch wenn bei dem vorliegenden Referentenentwurf Anpassungsbedarf in
wichtigen Detailfragen bestehe.
"Aus Sicht des Berufsstandes wäre es zum Beispiel wünschenswert,
bestimmte Regelungsbereiche wie digitale Gesundheitsanwendungen oder
Telekonsile auch auf den vertragszahnärztlichen Bereich auszuweiten"
sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich der
heutigen Anhörung zum DVG.
"Mindestens genauso wichtig ist es, dass auch Zahntechnikerinnen
und Zahntechniker an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden,
um für die intensive Kommunikation zwischen Praxen und Dentallaboren
künftig auf sichere Übermittlungsverfahren zurückgreifen zu können."
Als kritisch erachte die KZBV generell die straffen
Umsetzungsfristen sowie die Rolle, die der Gesetzgeber den
Krankenkassen bei der Digitalisierung zugedacht hat. "Wie ein roter
Faden ziehen sich Fristen und Sanktionen mittlerweile konsequent
durch alle Digitalisierungsgesetze. Auch im DVG sind fast sämtliche
Regelungen mit Zeitvorgaben versehen. Überzeugungsarbeit, das Werben
um Akzeptanz für neue Strukturen und Anwendungen wären aus unserer
Sicht der bessere Weg", sagte Pochhammer. Abhängig vom Inkrafttretens
des Gesetzes dürften diverse starre Fristen zudem schwer zu halten
sein, besonders dann, wenn für eine fristgerechte Umsetzung
zusätzlich zu den Vereinbarungen der Selbstverwaltung eine Mitwirkung
der Industrie erforderlich sei.
Hinsichtlich der geplanten Elektronischen Patientenakte (ePA)
sprach sich Pochhammer für eine klare Aufgabenverteilung aus.
"Während für das Einstellen von Behandlungsunterlagen die
Zuständigkeit bei Zahnärztinnen und Zahnärzten liegt, darf die
Unterstützung der Versicherten bei Anlage und Verwaltung der Akte,
worunter auch das Löschen von Dokumenten fällt, nicht einfach auf die
Praxen abgeschoben werden. Hier sind die Kostenträger gefordert,
versorgungsnahe Lösungen anzubieten, die von Versicherten intuitiv
genutzt werden können." Die sanktionsbewehrte Frist zum Nachweis
gegenüber den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, dass notwendige
Komponenten und Dienste für einen Zugriff auf die ePA vorgehalten
werden, dürfe angesichts der erforderlichen Anpassungen von
Praxisverwaltungssystemen jedoch zu kurz bemessen sein.
Kritisch wertete die KZBV ausdrücklich auch die im DVG angelegte
unternehmerische Tätigkeit von Krankenkassen und deren Möglichkeit
zum unmittelbaren Eingriff in das Versorgungsgeschehen einschließlich
der Möglichkeit einer aktiven Patientensteuerung. "Hier erfolgt ein
klarer Systembruch, dessen rechtliche Zulässigkeit - je nach
praktischer Ausgestaltung - aus unserer Sicht fragwürdig ist. Das
betrifft besonders die Verwendung von Versichertengeldern und -daten,
möglicherweise aber auch wettbewerbsrechtliche Aspekte" betonte
Pochhammer.
Das Anliegen des Gesetzgebers, ein hohes Sicherheitsniveau in der
zahnärztlichen Versorgung gewähleisten zu wollen, werde von der KZBV
geteilt. "Das darf aber nicht dazu führen, dass Praxen unter
Umständen mit regelmäßigen Zertifizierungsverfahren und Audits
zusätzlich personell und finanziell belastet werden." Hinsichtlich
der Versorgungsforschung und der entsprechenden Fortentwicklung der
Regelungen zur Datentransparenz müsse gewährleistet sein, dass auch
künftig keine personenbezogenen Daten der Zahnärzteschaft übermittelt
werden.
Die Stellungnahme der KZBV zum DVG kann auf der Website der KZBV
unter www.kzbv.de abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen
zu Themen wie Datentransparenz, Digitalisierung und
Telematikinfrastruktur.
Pressekontakt:
Kai Fortelka
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Datum: 17.06.2019 - 11:32 Uhr
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