BDI zur Grundsteuer-Reform: Noch viel Arbeit für die Große Koalition
(ots) - Zur Einigung der Großen Koalition zur
Grundsteuer-Reform äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang:
"Noch viel Arbeit für die Große Koalition"
- "Es ist gut, dass die Hängepartie bei der Grundsteuer-Reform
vorerst ein Ende hat. In der Sache liegt noch viel Arbeit vor
der Großen Koalition. Keinesfalls darf es für
Industriegrundstücke zu realitätsfernen und bürokratischen
Bewertungsregeln kommen.
- Industriegrundstücke müssen sachgerecht bewertet werden. Auf
jeden Fall muss der Gesetzgeber die Berechnung der Grundsteuer
auf Basis von Bodenrichtwerten korrigieren. Sonst würde es für
Industriegrundstücke oft völlig überhöhte Wertansätze geben -
zum Beispiel in der Stadt oder bei großen Produktionsflächen.
Hier muss eine unbürokratische Wertkorrektur möglich sein.
- Die Grundsteuer-Reform bietet die Chance, die Steuerverwaltung
zu digitalisieren. Ziel muss sein, die Erklärungs- und
Anzeigepflichten der Grundsteuer elektronisch abzuwickeln - und
nicht mehr auf Papier. Industriegebäude müssen so unbürokratisch
wie möglich bewertet werden. Dazu gehört, Daten zu nutzen, die
in Finanzbehörden und Unternehmen bereits verfügbar sind."
Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: Presse-Team(at)bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu
Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.06.2019 - 09:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1729549
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Handel
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 51 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"BDI zur Grundsteuer-Reform: Noch viel Arbeit für die Große Koalition
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).