OLG Koblenz entscheidet im Berufungsverfahren: VW muss Schadensersatz im Dieselskandal leisten
(ots) - Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 12. Juni 2019
ein wegweisendes Urteil (Az: 5 U 1318/18) im Dieselskandal verkündet.
Die Volkswagen AG muss dem Kläger aufgrund "sittenwidriger und
vorsätzlicher Schädigung" Schadensersatz leisten. Das
Berufungsgericht beruft sich dabei auf Paragraph 826 BGB.
Hintergrund war Folgender: Der Kläger hatte im Januar 2014 einen
gebrauchten VW Sharan mit Erstzulassung im Juli 2012 gekauft, in den
der EA 189-Motor verbaut war. Dieser verfügt nach Meinung des
Kraftfahrt-Bundesamtes über eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das
Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage des VW Kunden noch in
erster Instanz abgewiesen, doch der Kläger war in Berufung gegangen.
Vor dem Oberlandesgericht bekam er nunmehr Recht. VW wiederum
kündigte direkt nach Verkündung des Urteils an, seinerseits aufgrund
von angeblichen Rechtsfehlern Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Letztendlich wird der Fall dann vor dem Bundesgerichtshof landen.
Der Kläger bekam aber nicht den gesamten Kaufpreis von 31.000 Euro
erstattet, wie geltend gemacht. Das Gericht zog als
Nutzungswertersatz 5.000 Euro für die bisher gefahrenen Kilometer.
Somit muss VW Schadensersatz von 26.000 Euro erbringen.
Das Oberlandesgericht ging hart mit VW ins Gericht. Staatliche
Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher seien in großer Zahl
systematisch zur Profitmaximierung getäuscht wurden. Zudem sei es
ausgeschlossen, dass bei der hohen Anzahl an manipulierten Fahrzeugen
VW Mitarbeiter in leitender Stellung nicht von den Manipulationen
gewusst hätten.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzverfahren
aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen
wurden bereits gewonnen. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis
abzüglich eines geringen Wertersatzes für gefahrene Kilometer
erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück.
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Datum: 13.06.2019 - 18:55 Uhr
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