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VW Skandal - OLG Koblenz verurteilt VW zu Schadensersatz

ID: 1728860


(ots) - Im VW-Abgasskandal hat sich ein weiteres
Oberlandesgericht hinter die geschädigten Käufer gestellt. Das
Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12.06.2019 - Az. 5 U
1318/18 entschieden, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom
Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs wegen vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Der Kläger hatte einen gebrauchten VW Sharan, in dem der
Dieselmotor EA189 verbaut ist, für 31.000 Euro als Jahreswagen
gekauft. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals verlangte er vom
Hersteller Ersatz für den eingetretenen Schaden und wollte das
Fahrzeug zurückgeben. In der ersten Instanz wies das LG Bad Kreuznach
die Klage noch ab. Hiergegen wehrte sich der Käufer, legte Berufung
ein und zog vor das OLG Koblenz. Dort bekam er schließlich Recht. Das
Oberlandesgericht erkannte im Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit
einer unzulässigen Softwareprogrammierung eine vorsätzliche
sittenwidrige Schädigung durch den Volkswagen-Konzern. Der Hersteller
sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Der betroffene Kunde könne
nunmehr sein Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises
zurückgeben. Für die gefahrenen Kilometer habe er, ausgehend von
einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km, Nutzungsersatz zu bezahlen.

Der VW-Konzern kündigte an, Revision einzulegen. Der
Bundesgerichtshof wird sich damit auseinandersetzen müssen, ob
Käufern von Fahrzeugen, in denen eine unzulässige Abschalteinrichtung
verbaut ist, ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zusteht.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der die Verfahren federführend führt
und mehr als 10.000 Klagen bundesweit im Abgasskandal erhoben hat,
teilt mit: "Dieses Urteil ist ein weiterer Big Point für die
geschädigten Kunden. Es reiht sich in die Liste von positiven




Urteilen von Oberlandesgerichten, wie beispielsweise Köln oder
Karlsruhe, ein. Bereits mehrfach wurde ein Schadensersatzanspruch der
betroffenen Kunden gegen den Hersteller festgestellt. Vom
Abgasskandal Geschädigte sollten nicht untätig bleiben und ihre
Ansprüche prüfen lassen. Es ist nicht einzusehen, dass die
Wertverluste bei den Käufern verbleiben. Hersteller, die
Manipulationen vorgenommen haben, müssen die betroffenen Käufer
entschädigen. Tun sie das nicht freiwillig, muss der gerichtliche Weg
beschritten werden. Wie das Verfahren vor dem OLG Koblenz zeigt, kann
dieser Weg zum Erfolg führen."



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
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Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.06.2019 - 10:59 Uhr
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