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Parken mit Wohnmobilen – Wenn die große Freiheit endet

ID: 1728469

• Dauerhaft geparkte Wohnmobile können zu Konflikten führen
• Wo darf wie geparkt werden? Diese Regeln sollte man beachten
• Mietwohnmobile: Früher planen, weniger plagen


(IINews) - Viele verbinden mit dem eigenen Wohnmobil die große Freiheit und schätzen es, jederzeit spontan losfahren zu können. Aber was passiert eigentlich mit dem Wohnmobil, wenn man gerade nicht unterwegs ist? Spätestens bei der Parkplatzsuche stößt die Freiheit auf vier Rädern an ihre Grenzen und strapaziert mitunter die Nerven der Mitmenschen.

Dem einen versperrt das Wohnmobil des Nachbarn den freien Blick aus dem Fenster, dem anderen nimmt es schlicht den Parkplatz weg. Doch was ist eigentlich erlaubt? Wo darf das private Wohnmobil stehen? Die Grundregel ist einfach und für genervte Anwohner möglicherweise ernüchternd: Ein angemeldetes Wohnmobil darf überall dort geparkt werden, wo es nicht verboten ist – ohne zeitliche Beschränkung. Auf einige Dinge sollte man dabei aber dennoch achten:

• Zusatzschilder: Unter einem Parkschild können diese beispielsweise anzeigen, dass das Parken nur für PKWs erlaubt ist. Hier sind Wohnmobile logischerweise tabu.
• Die Größe des Fahrzeugs: Auf gekennzeichneten Parkflächen dürfen nur Fahrzeuge stehen, die aufgrund ihrer Größe nicht den Verkehr behindern oder Schilder verdecken.
• Parken auf dem Gehweg: Ist nur für Fahrzeuge bis 2,8 t erlaubt, sofern ein entsprechendes zusätzliches Schild vorhanden ist.
• In Wohngebieten: Hier gibt es zeitliche Beschränkungen für Fahrzeuge über 7,5 t. Ein Parkverbot gilt zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
• Übernachten: Ist auf öffentlichen Parkplätzen größtenteils für eine Nacht erlaubt, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Markise und Campingstühle müssen im Fahrzeug bleiben.

Generell unterscheiden sich die Regeln je nach Land und sogar einzelne Gemeinden können gesonderte Regelungen für das Abstellen von Wohnmobilen festlegen. Generell empfiehlt es sich daher, das Wohnmobil auf dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Manch ein Besitzer mietet sich für die Nebensaison aber auch einen Stellplatz. Hier reicht das Angebot von einfachen Wiesengrundstücken über Lagerhallen bis hin zu Scheunen auf Bauernhöfen. Auf freier Fläche zahlt man ab 20 Euro im Monat, ein witterungsgeschützter Platz in einer Halle kostet schon zwischen 50 und 100 Euro monatlich. Die Preise können je nach Region variieren.





Wem das alles zu kompliziert ist, der genießt die große Freiheit in einem Mietwohnmobil: Bei diesem muss man sich für die Hauptsaison zwar schon früher für eine Destination entscheiden, sich dafür aber den Rest des Jahres keine Gedanken um den Verbleib des Fahrzeugs machen. Und für die Nebensaison findet man für fünf Tage auch noch spontan einen Camper, wie Raphael Meese, Produktmanager von CamperDays bestätigt: "Bei uns gibt es beispielsweise noch Angebote für die USA, Australien und Neuseeland. Sogar für Destinationen wie Edinburgh wird man häufig noch fündig." PM-ID: 300


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Bereitgestellt von Benutzer: billigermietwagen
Datum: 12.06.2019 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Urlaub & Reisen


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