Wer seinen E-Scooter im Straßenverkehr nutzen will, braucht eine Versicherung
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(ots) -
- E-Scooter ab 19 Euro pro Jahr bei HUK-COBURG versichern
- Verkaufsstart 17. Juni 2019
Millionen Deutsche liebäugeln laut Medienberichten mit dem Kauf
eines E-Scooters. Zum 15. Juni 2019 tritt die
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft und ihrer Nutzung
steht dann nichts mehr im Weg. Ob zur Arbeit, zur Schule oder zur
Universität gefahren wird oder ob kleinere Ausflüge unternommen
werden, zunächst einmal müssen die elektrischen Tretroller versichert
werden.
Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die
Kfz-Haftpflichtversicherung, dürfen E-Scooter nicht auf öffentlichen
Straßen gefahren werden. Die HUK-Coburg bietet sowohl diese
Kfz-Haftpflichtversicherung als auch eine Teilkaskoversicherung an.
Bis zu einem Alter von 23 Jahren kostet die
Kfz-Haftpflichtversicherung für das Versicherungsjahr 2019/2020 (März
2019-Februar 2020) 29 Euro, ab 23 Jahren sogar nur 19 Euro. Die
Leistungen sehen eine Deckung in Höhe von 100 Millionen Euro für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall bzw. bei
Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person vor.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den E-Scooter-Fahrer vor
Schadenersatzansprüchen, wenn dieser mit seinem Fahrzeug Dritte
schädigt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden z.B. durch
Diebstahl, Raub oder Brand mit einem Selbstbehalt in Höhe von 150
Euro. Die Teilkasko liegt preislich für Fahrer bis 23 Jahre bei 19
Euro, ab 23 Jahren bei 16 Euro.
Um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen, müssen die
E-Scooter allerdings die Voraussetzungen aus der Verordnung, zum
Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen, erfüllen. Ob ein
E-Scooter eine Straßenzulassung besitzt, können Käufer am Typenschild
erkennen. Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart
"Elektrokleinstfahrzeug" und die Fahrzeugidentifikationsnummer
ausgewiesen. Mit dieser Nummer kann der E-Scooter versichert werden.
Kunden erhalten dann die Versicherungsplakette, welche direkt auf
ihr Fahrzeug geklebt wird. Dies gilt als Nachweis, dass der Scooter
versichert ist. Interessenten können die Versicherung online auf
huk.de und beim Berater vor Ort abschließen. In den HUK-COBURG
Geschäftsstellen und Kundendienstbüros kann man die
Versicherungsplakette sogar direkt mitnehmen. Übrigens: Fehlt das
Typenschild, sollten Verbraucher, die den E-Scooter im öffentlichen
Verkehr nutzen möchten, von einem Kauf absehen (siehe
HUK-Coburg-Verbrauchertipp: http://ots.de/sbAhrV ). Wer seinen
E-Roller nicht versichert, handelt unklug: Fahren ohne Plakette ist
kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein
empfindliches Bußgeld fällig werden kann.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de
Eva-Maria Sahm
Tel.: 09561/9622605
Mail: eva-maria.sahm(at)huk-coburg.de
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Datum: 06.06.2019 - 11:30 Uhr
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