GSAV: Die Substitution von Biosimilars in der Apotheke ist ein Irrweg
(ots) - Heute wird der Bundestag das "Gesetz für mehr
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" verabschieden. Wenn
der Bundesrat zustimmt, tritt das Gesetz Anfang Juli in Kraft. Die
Versorgung von Patienten mit Biosimilars wird es kaum verbessern.
Vielmehr wird es nach Einschätzung von Experten einen
funktionierenden Markt langfristig durcheinander bringen.
Zwar sind die im Gesetz festgeschriebenen Zielvereinbarungen, mit
denen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Ärzte zum Verschreiben
von Biosimilars anspornen, ein gutes Instrument: Es werden mehr
Biosimilars verschrieben, ohne dass die Therapiefreiheit des Arztes
bedroht wird. Auch der Wegfall der Importförderquote für
Biopharmazeutika ist zu begrüßen, denn er verengt ein Einfallstor für
Arzneimittelfälschungen.
Die für 2022 festgeschriebene Substitution von Biosimilars in der
Apotheke ist allerdings ein Irrweg. Das sehen medizinische Experten
(z.B. die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie) wie auch die
meisten Akteure des Gesundheitswesens (z.B. Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft, Bundesärztekammer, Bundesverband der
Klinikapotheker) so.
Auch Dr. Stephan Eder, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro
Biosimilars hält die Substitution von Biosimilars in der Apotheke für
falsch - und vor allem für unnötig: "Die vergangenen Jahre haben
gezeigt, dass Biosimilars in der Versorgung immer mehr ankommen und
dem Gesundheitssystem schon heute hunderte Millionen Euro einsparen.
Ärzte und Patienten haben dank der Aufklärungsarbeit von
Fachgesellschaften, Organen der Selbstverwaltung und
Biosimilar-Unternehmen sowie durch eigene Praxiserfahrung Vertrauen
in die Biosimilar-Therapie gewonnen. Diese Vertrauensarbeit muss
konsequent fortgesetzt werden und darf nicht durch eine Substitution
in der Apotheke konterkariert werden."
Mit dieser Argumentation knüpft Eder an die Haltung des Deutschen
Ärztetages an, der vergangenen Woche eine Biosimilar-Substitution in
der Apotheke abgelehnt hat. Seine Haltung begründet der Ärztetag u.a.
damit, dass medizinische Aspekte bei der Auswahl und Verschreibung
von Biosimilars in ihrer Komplexität ausschließlich von Ärztinnen und
Ärzten beurteilt werden könnten. Es bedürfe zwingend der
Patienteninformation und -beratung durch den behandelnden Arzt.
Der Vorsitzende der AG Pro Biosimilars warnt davor, die Fehler aus
dem Generikamarkt bei Biosimilars zu wiederholen: "Wir haben im
Generikamarkt gesehen: Auf Substitution folgen
Rabattvertrags-Ausschreibungen, es entscheidet allein der Preis, die
Zahl der Anbieter geht zurück, die Versorgungssicherheit leidet."
Dagegen betont Eder: "Wettbewerb entsteht durch Wettbewerber, und
dass der Wettbewerb funktioniert, hohe Biosimilar-Marktdurchdringung
und massive Einsparungen für das Gesundheitssystem schafft, zeigen
insbesondere die Biosimilar-Neueinführungen der letzten beiden
Jahre."
Ausnahmen zur automatischen Substitution soll ab 2022 der G-BA
formulieren. An diesen appelliert der Vorsitzende der AG Pro
Biosimilars nun, mit Augenmaß vorzugehen: "Es wird darauf ankommen,
die Zumutungen für den Patienten in Grenzen zu halten und die
Therapiesicherheit nicht zu gefährden. Und es wird darauf ankommen,
den Unternehmen die Luft nicht abzudrehen."
Pressekontakt:
AG Pro Biosimilars
Anna Steinbach
Leiterin Kommunikation
Tel. 030/81616090 / info(at)probiosimilars.de / www.probiosimilars.de
http://twitter.com/probiosimilars
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Datum: 06.06.2019 - 10:00 Uhr
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