In Sachen Versorgungssicherheit ist das GSAV ein stumpfes Schwert
(ots) - Heute wird der Bundestag das "Gesetz für mehr
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" (GSAV) verabschieden. Wenn
der Bundesrat zustimmt, tritt das Gesetz Anfang Juli in Kraft. Sein
Ziel, die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sicherer zu
machen, wird es nicht erreichen.
Pro Generika begrüßt die stärkere Rolle des BfArM
Medikamentenrückrufe erfordern eine entschlossene Umsetzung. Pro
Generika begrüßt es deshalb, dass die Kompetenzen des BfArM in Bezug
auf Arzneimittel und Wirkstoffe im GSAV erweitert wurden. Es ist
zudem positiv, dass es eine stärkere Koordinierungsfunktion bei einem
Rückruf bekommt. Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer: "So
sicher Arzneimittel in Deutschland sind und so selten daher ein
Rückruf vorkommt: Der Verbraucher braucht in einem solchen Fall
Sicherheit und die gewährleistet nur ein koordiniertes Vorgehen."
An der Gefahr von Arzneimittelengpässen ändert das GSAV nichts
Immer wieder kommt es zu Lieferengpässen und gravierenden Folgen
für die Versorgung. Eine der Ursachen dafür sind Rabattverträge
zwischen den Krankenkassen und oft nur einem Hersteller, die zu
massivem Kostendruck und zu einer bedrohlichen Marktverengung geführt
haben. Die Forderung von Pro Generika, der Apothekerschaft und dem
Bundesrat nach einer Berücksichtigung von mindestens drei
Herstellerfirmen im Rabattvertrag fand keinen Eingang ins GSAV.
Bretthauer: "Der Gesetzgeber hat die Chance vertan, kurzfristige
Schritte gegen die Marktverengung zu unternehmen und die
Arzneimittelversorgung in Deutschland sicherer zu machen. Die ins
Gesetz aufgenommene Forderung an die Krankenkassen, bei
Rabattverträgen auch die bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten
zu berücksichtigen, ist ein stumpfes Schwert. Sie ist für die
Krankenkassen nicht bindend, ihr Ignorieren wird nicht sanktioniert."
Und wie sind die übrigen Änderungen zu bewerten?
- Die Herkunft der Inhaltsstoffe eines Medikaments muss in Zukunft
auf dem Internetportal des DIMDI angegeben werden. Ein Schritt
zu mehr Transparenz - mit einem Haken: Der Gewinn an Transparenz
bringt dem Verbraucher so lange nichts, wie die Kassen
Rabattverträge mit ausgewählten Herstellern abschließen und er
nicht zwischen verschiedenen Herstellern entscheiden kann.
- Die Krankenkassen können bei Rückrufen einen Ersatzanspruch beim
Hersteller geltend machen. Das GSAV stellt aber nicht klar,
welche Rückrufe diese Regelung beinhalten soll. Zwischen einem
Druckfehler auf der Packung und einem Rückruf aufgrund eines für
den Patienten gefährlichen Inhaltsstoffes wird nicht
unterschieden.
- Nach knapp zehn Jahren eingefrorener Preise dürfen
Generikafirmen nunmehr zumindest ihre Preise an die
Inflationsrate anpassen. Für die Generika-Industrie ist das ein
Zeichen, dass der Gesetzgeber die Zeichen der Zeit erkannt hat
und den Kostendruck auf diese wichtige Säule der
Gesundheitsversorgung - zumindest ein bisschen - lindern will.
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Datum: 06.06.2019 - 09:50 Uhr
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