InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

ID: 1727009

ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall


(IINews) - Im Juli beginnen überall in Deutschland die Sommerferien. Viele Familien werden wieder mit dem Pkw in den Urlaub fahren. Die schönsten Wochen des Jahres können aber schnell zum Debakel werden, wenn man mit dem Auto einen Unfall hat. Und nach dem Crash geht"s mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall.



Mit diesen Dokumenten können Sie vorbeugen

Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollten immer folgende Dokumente mit auf die Reise genommen werden, und wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt nachstehende Verträge ab:



- Europäischer Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Versicherung)

- "Grüne Karte" (erhältlich bei Ihrer Versicherung)

- Schutzbrief

- Auslands-Krankenversicherung

- Vollkasko-Versicherung



Wenn ein Unfall passiert ist



- Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

- Rufen Sie die Polizei!

- Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der "Grünen Karte" des Unfallgegners.

- Fotografieren Sie mit Handy oder Kamera die Unfallstelle und Details.

- Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Notieren Sie sich insbesondere das Kennzeichen des Unfallgegners und dessen Herkunftsland sowie Schadenstag und -ort.

- Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.

- Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während des Urlaubs machen, sondern können es gelassen von zu Hause aus tun. Über den "Zentralruf der Autoversicherer" (bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.







Weitere interessante Informationen unter:

http://www.arag.de/infos-und-news/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Wie Firmen in Bruchsal mit SEO Agentur punkten können
Bill Gates ist Vorbild für Tochter Jennifer (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.06.2019 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1727009
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 116 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Was tun nach Geschenke-Fail an Weihnachten? ...

Weihnachten ist nicht mehr lange hin und die Geschenke müssen auch noch eingekauft werden. Egal, ob nun ganz traditionell im Geschäft, Kaufhaus, auf dem Weihnachtsmarkt oder online. Aber was ist, wenn man dabei voll danebengreift und die Geschenke ...

Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen ...

Ob in Cowboy-Manier mit Hochdruckreiniger, in Waschbox oder Waschstraße - ein sauberes Fahrzeug schätzen wohl die meisten Besitzer. Doch der Weg dahin gestaltet sich oft schwierig. Vor allem in Waschboxen und -straßen kann es vorkommen, dass Autos ...

Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt ...

Nur wenige Versicherungen enden nach einer bestimmten Zeit. Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr und können mit einer Frist, die in der Regel drei Monate beträgt, gekündigt werden. Unter bestimmten B ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 382


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.