Rheinische Post: Justizminister wollen Kfz-Halter für Unfälle autonomer Fahrzeuge haften lassen
(ots) - Die Landesjustizminister wollen sich dafür
aussprechen, die geltenden Haftungsregeln im Straßenverkehr auch auf
autonome Fahrzeuge anzuwenden. Im Falle eines Unfalls müsste dann der
Kfz-Halter für Schäden haften. Die Länderarbeitsgruppe "Digitaler
Neustart" hat sich mit der Frage befasst, ob Haftungslücken bestehen,
wenn ein autonomes Fahrzeug einen Schaden verursacht.
NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte der Düsseldorfer
"Rheinischen Post" (Mittwoch): "Das erfreuliche Ergebnis lautet:
Solange das autonome System nicht auch selbstlernend ist - sein
Handeln also nicht mehr nachprüfbar wäre -, ist unser Zivilrecht gut
für die Herausforderungen der digitalen Welt gerüstet und bietet
angemessene Lösungen." Für das Vertrauen der Menschen in neue
Technologien bedürfe es rechtssicherer Regelungen. Bei der
Justizministerkonferenz am Mittwoch in Lübeck sollen die
Landesjustizminister einem entsprechenden Beschluss zustimmen. Die
Arbeitsgruppe empfiehlt, durch das Zulassungsrecht die von
automatisierten und autonomen Systemen ausgehenden Gefahren "von
vornherein auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Maß zu begrenzen".
Über die bestehenden Regeln hinaus sei es nicht notwendig,
Autohersteller über einen neuen Gefährdungshaftungstatbestand in die
Haftung für Unfälle einzubeziehen. Es müsse aber sichergestellt
werden, dass das Produkthaftungsrecht auch auf standardisierte
Software anwendbar sei.
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Datum: 05.06.2019 - 00:00 Uhr
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