Rheinische Post: Mütter sollen Scheinvätern den leiblichen Vater nennen müssen
(ots) - Scheinväter sollen einen Anspruch bekommen, den
tatsächlichen Vater ihres Kindes genannt zu bekommen. Darauf drängt
der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). "Scheinväter
haben grundsätzlich ein Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater
des Kindes ist", sagte er der Düsseldorfer "Rheinischen Post"
(Dienstag). "Nur so können sie ihre Ansprüche durchsetzen." Die
Justizministerkonferenz, die ab Mittwoch in Lübeck tagt, soll das
Bundesjustizministerium zu einem Gesetz auffordern, das einen
Auskunftsanspruch von Scheinvätern gegenüber Müttern vorsieht.
Eisenreich fürchtet, dass sich der fehlende Auskunftsanspruch sonst
zu Lasten des Kindes auswirken kann. "Weiß der Scheinvater, dass er
nicht der leibliche Vater ist, wird er sich möglicherweise weigern,
weiterhin Unterhalt zu bezahlen - gerade dann, wenn er den Namen des
richtigen Vaters nicht kennt", sagte er. Das könne nicht im Sinne des
Gesetzgebers sein. Es geht dabei um Fälle sogenannter
Kuckuckskinder: der Mann erfährt, dass ein anderer der leibliche
Vater ist. Der Scheinvater kann zu Unrecht gezahlten Unterhalt vom
leiblichen Vater zurückverlangen. Allerdings gibt es bisher keinen
gesetzlichen Anspruch gegen die Mutter, den tatsächlichen Vater zu
nennen. Gerichte konstruierten bisher einen Anspruch; das
Bundesverfassungsgericht beendete 2018 diese Praxis. Aufgrund des
starken Eingriffs in die Intimsphäre der Mutter müsse der Bundestag
ein entsprechendes Gesetz erlassen. 2016 scheiterte ein ähnlicher
Vorstoß im Bundestag.
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Datum: 04.06.2019 - 00:00 Uhr
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