Kommerzialisierung gefährdet Patientensicherheit
(ots) - Münster - Der 122. Deutsche Ärztetag hat die
Bundesregierung aufgefordert, konkrete Gesetzesmaßnahmen zu
ergreifen, um die zunehmende Kommerzialisierung im Gesundheitswesen
zu stoppen. Der Verlust von Angebotsvielfalt sowohl im ambulanten als
auch im stationären Sektor schränke die freie Arzt- und
Krankenhauswahl zu Ungunsten der Patienten ein. Der vielfach
geforderte und angestrebte faire Wettbewerb mit dem Vergleich von
Qualität, Preisen und Leistungen könne somit nicht mehr stattfinden.
"Das schadet allen: Patienten, Ärzten und Kostenträgern", so der
Ärztetag.
Die Abgeordneten haben ihre Kritik an der fortschreitenden
Übernahme ambulanter Versorgungsstrukturen durch Fremdinvestoren
bekräftigt. Diese Entwicklung gefährde ärztliche Unabhängigkeit und
damit die Patientensicherheit. Die mit dem Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG)vorgenommenen Neuregelungen in diesem Bereich
reichen nach Auffassung des Ärzteparlaments nicht aus, um die
freiberuflichen Strukturen gegen eine zunehmende Kommerzialisierung
zu verteidigen.
Notwendig sei es, Regeln für juristische Personen des Privatrechts
in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu schaffen, "die ordnenden
Charakter haben". Es gelte, die Trennung von freiberuflicher und
gewerblicher Tätigkeit zu erhalten. Hierzu bedürfe es Regelungen, die
die selbstständige oder angestellte ärztliche Tätigkeit in
juristischen Personen des Privatrechts betreffen. Diese darf nur
zulässig sein, wenn Gegenstand des Unternehmens die ausschließliche
Wahrnehmung heilkundlicher Tätigkeiten ist und die Mehrheit der
Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zustehen, die
in der Patientenversorgung tätig sind. Gewinnabführungs- und
Beherrschungsverträge sind zu untersagen.
Der Deutsche Ärztetag hatte bereits am vergangenen Dienstag in
einem Grundsatzbeschluss gefordert zu prüfen, die Größe und den
Versorgungsumfang von medizinischen Versorgungszentren zu begrenzen
und die MVZ-Gründung durch Krankenhäuser an einen fachlichen und
räumlichen Bezug zum Versorgungsauftrag zu koppeln. Auch sollten
Anträge auf Zulassung sowie auf Anstellung eines Arztes dann
abgelehnt werden, wenn das MVZ eine marktbeherrschende Stellung
erlangt.
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Datum: 31.05.2019 - 16:00 Uhr
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