Ärztetag formuliert Eckpunkte für Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen
(ots) - Der 122. Deutsche Ärztetag hat die Einführung und
den Einsatz digitaler Anwendungen in der Gesundheitsversorgung
ausdrücklich begrüßt. Sie könnten dazu beitragen, die
Patientenversorgung weiter zu verbessern. Persönliche medizinische
Daten dürften aber nicht zur Ware oder Tauschmasse werden, stellte
der Ärztetag klar. Digitalisierung dürfe nicht zum gläsernen
Patienten führen. Notwendig sei deshalb ein "positiv formulierter
Ordnungsrahmen" für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Diesen
Ordnungsrahmen sollte das Bundesgesundheitsministerium entwickeln und
mit den beteiligten Organisationen diskutieren.
Zu den Eckpunkten eines solchen Ordnungsrahmens müsse insbesondere
ein klares Bekenntnis zur Freiwilligkeit der Nutzung digitaler
Anwendungen durch Patienten zählen. Ebenso sei eine valide
Nutzenbewertung digitaler Anwendungen zum Beispiel in dauerhaften
Erprobungsregionen unabdingbar.
Der Ärztetag warnte zudem davor, dass digitale Anwendungen, zum
Beispiel Apps, von den Krankenkassen direkt ihren Versicherten ohne
Einbindung eines behandelnden Arztes zur Verfügung gestellt werden.
Dies gefährde die Arzt-Patienten-Beziehung. "Krankenkassen sind
Kostenträger und sollten über diesen Weg keine medizinischen
Leistungen erbringen", so der Ärztetag.
Ferner müssten digitale Patientendaten gegen unbefugten Zugriff
technisch bestmöglich gesichert sein. Es bedürfe einer Klarstellung
des Gesetzgebers, dass die Verantwortung des behandelnden Arztes
hinsichtlich der Vertraulichkeit patientenbezogener Daten beim
Übergang vom Konnektor in die Telematikinfrastruktur endet.
Außerdem forderte der Ärztetag die zügige Einführung der bereits
seit Ende 2017 fertig spezifizierten medizinischen Anwendungen
Notfalldaten und eMedikationsplan mit einer begleitenden Evaluation.
Hintergrund ist, dass in dem gegenwärtig von der gematik
praktizierten Marktmodell die Industrie in eigener Verantwortung für
die Tests und die flächendeckende Einführung zuständig ist. Damit
bleibe grundsätzlich offen, ob, wann und vor allem in welcher
Qualität diese Anwendungen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung
gestellt werden, so der Ärztetag. Das Marktmodell sei für die
Entwicklung und Einführung digitaler medizinischer Anwendungen nicht
geeignet.
Zudem stellte der Ärztetag klar, dass Ärztinnen und Ärzte, die
sich nicht an die Telematikinfrastruktur anschließen möchten, dazu
nicht durch finanzielle Sanktionen gezwungen werden sollten.
"Sanktionen sind kein geeignetes Mittel, Akzeptanz zu schaffen", so
der Ärztetag.
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Datum: 31.05.2019 - 15:05 Uhr
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