Musterfeststellungsklage im Abgasskandal: Verhandlungstermin am 30.09.2019 - Die Uhr tickt! / Fünf Gründe, warum Verbraucher rechtzeitig abspringen sollten
(ots) - Das OLG Braunschweig hat in dem
Musterfeststellungsklageverfahren gegen VW den Verhandlungstermin auf
den 30.09.2019 bestimmt. Für die mehr als 400.000 Geschädigten, die
sich der Klage angeschlossen haben, ist dieses, in der
Berichterstattung bislang kaum beachtete Datum ein sehr wichtiger
Stichtag. Denn neben vieler anderer Schwächen steckt in der
Musterfeststellungsklage ein ganz erhebliches Gefahrenpotential, das
sich nach Auffassung der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
aus Nürnberg voraussichtlich schon am 30.09.2019 realisieren wird.
1. Negative Rechtsprechung der Braunschweiger Justiz
Bereits die ständige Rechtsprechung des LG Braunschweig war für
Geschädigte äußerst negativ. Nachdem sich Landgerichte gerade bei
Fällen von derart großem öffentlichen Interesse typischerweise beim
Oberlandesgericht absichern, ob ihre Rechtsprechung auch in nächster
Instanz Bestand haben wird, war zu erwarten, dass auch das OLG
Braunschweig, eine Haftung der Volkswagen AG verneinen wird.
Dementsprechend wurde die Klage eines bekannten Dienstleisters, der
im Wege einer "Sammelklage" nach eigenen Angaben mehr als 40.000
Autobesitzer vertritt, am 19.02.2019 durch das OLG Braunschweig, Az.:
7 U 134/17, abgewiesen. Auch wenn über die
VW-Musterfeststellungsklage ein anderer Senat des OLG Braunschweig
entscheiden wird, sind die Erfolgsaussichten sicherlich eher gering",
meint Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.
2. Mitgegangen und mit Ablauf des 30.09.2019 auch mitgefangen
Wenn die Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig
rechtskräftig abgewiesen wird, sind alle Betroffenen, die sich der
Klage durch Eintragung im Register angeschlossen haben, an die
negativen Feststellungen gebunden. Schadensersatzansprüche können
sodann auch nicht mehr vor einem anderen, ggf.
"verbraucherfreundlicheren" Gericht geltend gemacht werden.
Dieser Gefahr können Verbraucher nur durch eine rechtzeitige
Rücknahme ihrer Anmeldung effektiv begegnen. Die Anmeldung kann
allerdings nur bis zum Ablauf des Tages des Beginns der mündlichen
Verhandlung zurückgenommen werden. Stichtag ist jetzt also bereits
der 30.09.2019!
Falls das OLG Braunschweig auch in dem
VW-Musterfeststellungsklageverfahren im Termin
Schadensersatzansprüche ablehnen will, stehen Betroffene daher unter
ganz erheblichem Zeitdruck - von praktischen Schwierigkeiten für das
Bundesamt der Justiz wegen des zu erwartenden hohen
Kommunikationsaufkommens einmal ganz abgesehen. Die Nürnberger
Rechtsanwälte raten Betroffenen daher, nicht einfach auf den Tag X zu
warten, sondern sich bald und sehr genau zu überlegen, ob sie das
ganz erhebliche Risiko der VW-Musterfeststellungsklage in Kauf nehmen
wollen.
3. Keine verjährungsrechtlichen Probleme
Verjährungsrechtliche Probleme stellen sich bei einer
Antragsrücknahme regelmäßig nicht. Nach den gesetzlichen Vorschriften
haben Verbraucher danach ein halbes Jahr Zeit, ihre
Schadensersatzansprüche im Wege der Einzelklage gerichtlich geltend
zu machen.
Nach Auffassung der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner, die
zahlreiche Geschädigte im Dieselskandal vertreten, unterlagen
Schadensersatzansprüche für Besitzer der Marken VW, Audi, Seat und
Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 entgegen der allgemeinen
Berichterstattung ohnehin nicht einer Verjährung zum 31.12.2018.
"Auch von daher erschließt sich die Motivation der Regierung für die
Ende letzten Jahres eilig "zusammengeflickte"
Musterfeststellungsklage nicht wirklich, abgesehen von dem
Placeboeffekt", meint Rechtsanwalt Dr. Hoffmann
4. Lange Dauer des Musterverfahrens
Das Musterklagverfahren wird aller Voraussicht nach mindestens
vier Jahre dauern. Auch der Volkswagen-Konzern ließ erst am
24.05.2019 verlautbaren, dass vermutlich insgesamt rund zwei Jahre
vor dem OLG Braunschweig und danach zwei weitere Jahre vor dem BGH
verhandelt werden wird. Da auch eine Zurückverweisung an das OLG
Braunschweig möglich ist, rechnet VW nicht vor 2023 mit einem
rechtskräftigen Urteil.
5. Zusätzliche Einzelklage auch im Erfolgsfalle erforderlich
Doch damit nicht genug. Wenn das Musterverfahren sodann durch eine
rechtskräftige Entscheidung nach einigen Jahren abgeschlossen ist,
sind im besten Falle lediglich Vorfragen zu Gunsten des Verbrauchers
geklärt. An sein Geld kommt er noch lange nicht.
Wer einen Schadenersatzanspruch individuell durchsetzen will, muss
vielmehr erneut klagen. Hier hilft ihm die neue
Musterfeststellungsklage überhaupt nichts. Es liegt auf der Hand,
dass auch durch dieses zweistufige Verfahren der Prozess insgesamt
erheblich verzögert wird und nach endgültigem Abschluss die meisten
der Diesel-Fahrzeuge längst das Zeitliche gesegnet haben werden.
Fazit
Die Musterfeststellungsklage erweist sich im Ergebnis für vom
Dieselskandal betroffene Verbraucher leider als Mogelpackung. Wer
eine schnelle Lösung erreichen will, sollte seine Ansprüche jetzt
individuell durchsetzen.
Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
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Datum: 31.05.2019 - 14:08 Uhr
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