DeutscherÄrztetag beschließt zur e-Akte: Patientenrechte und Schweigepflicht haben Priorität
(ots) - Bei der Einführung der elektronischen
Patientenakte müssen die ärztliche Schweigepflicht sowie das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung der Patienten bewahrt werden.
Das hat der Deutsche Ärztetag am heutigen Freitag in Münster deutlich
gemacht. Der Ärztetag fordert in einem Beschluss auf Initiative der
Freien Ärzteschaft (FÄ), dass Patienten bereits bei Einführung der
e-Akte die Möglichkeit haben müssen, ihre Daten selektiv zu
speichern, freizugeben oder zu sperren. Damit haben sich die Ärzte
klar gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
positioniert.
"Der aktuellen Planung zufolge soll zunächst das
''Alles-oder-Nichts-Prinzip'' gelten", erläuterte FÄ-Vizevorsitzende
Dr. Silke Lüder in ihrem Redebeitrag. "Patienten können demnach nicht
entscheiden, wem sie welche Daten zugänglich machen. Damit könnte
beispielsweise auch ein Physiotherapeut auf den HIV-Test seines
Patienten zugreifen." Ebenso wurde scharf kritisiert, dass es bisher
für die gesamte Telematik-Infrastruktur keine
Datenschutzfolgeabschätzung (TI) gibt - obwohl die ehemalige
Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff diese bereits 2018
gefordert hat. "Unter diesen Bedingungen", haben die Ärzte
beschlossen, "darf die elektronische Patientenakte, wie sie im
Referentenentwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) vorgesehen
ist, nicht eingeführt werden." Zudem dürfe keine Ärztin und kein Arzt
gezwungen werden, Medizindaten in ein unsicheres System
einzuspeichern.
Ärzte kritisieren aktuelle Gesetzgebung
Der Deutsche Ärztetag kritisiert außerdem die staatsmedizinischen
Gängelungen und Bevormundungen freiberuflicher Ärztinnen und Ärzte,
wie im Terminservice- und Versorgungsgesetz bereits erfolgt und im
Digitale-Versorgung-Gesetz geplant. "Wir lehnen die zunehmenden
dirigistischen Eingriffe in die Organisation unserer Praxen ab",
sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich. "Sanktionen für Ärztinnen und
Ärzte, die sich aus guten Gründen und aufgrund besten ärztlichen
Gewissens nicht an die Telematik-Infrastruktur anschließen, sind
zurückzunehmen."
In dem entsprechenden Beschluss fordern die Ärzte stattdessen
positive Anreize zur Verbesserung der Medizin, Wertschätzung sowie
Entlastung der Praxen von Aufgaben, die nicht unmittelbar der
Behandlung der Patienten dienen. "Freiberuflich tätige Ärztinnen und
Ärzte benötigen motivierende, wertschätzende und auch längerfristig
verlässliche Arbeitsbedingungen, um ihre Patienten auf höchstem
Niveau und mit Engagement behandeln zu können", begründeten die
Antragsteller unter anderem von der FÄ ihre Forderung.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den
Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und
zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene
Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des
Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der
FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im
Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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Datum: 31.05.2019 - 13:20 Uhr
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