Zusätzliche unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur Annahme von Amgens empfohlenem öffentlichem Barangebot an die Aktionäre von Nuevolution
(ots) -
In Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika
oder in irgendeiner Gerichtsbarkeit, in der das Vorlegen des
Angebots, die Verbreitung dieser Pressemitteilung oder die Annahme
irgendeines Kaufangebots für Aktien den geltenden Gesetzen oder
Regulierungen zuwiderhandeln würden oder neben den gemäß dem
schwedischen Gesetz geforderten Voraussetzungen weiterer
Angebotsunterlagen, Einreichungen oder anderer Angaben und Maßnahmen
bedürfen, gilt das Angebot nicht, und diese Pressemitteilung könnte
in oder innerhalb dieser Länder und Gerichtsbarkeiten nicht, weder
direkt noch indirekt, verbreitet werden, noch wird irgendein
Kaufangebot für Aktien von Wertpapierbesitzern oder stellvertretend
für diese in oder innerhalb dieser Länder und Gerichtsbarkeiten
angenommen werden.
Aktionäre aus den Vereinigten Staaten sollten sich auf den
Abschnitt "Wichtige Informationen für US-amerikanische Aktionäre" am
Ende dieser Pressemitteilung beziehen.
Am 22. Mai 2019 um 8.00 Uhr CEST gab Amgen Inc. ("Amgen")
(NASDAQ:AMGN) ein empfohlenes öffentliches Barangebot an die
Aktionäre von Nuevolution AB (publ.) ("Nuevolution") für den Verkauf
ihrer gesamten Aktien von Nuevolution an Amgen (das "Angebot") zum
Preis von 32,50 SEK je Aktie in bar (der "Angebotspreis") bekannt.(1)
Die Aktien von Nuevolution sind im Small-Cap-Segment an der Nasdaq
Stockholm notiert. Weitere Informationen zu dem Angebot
(einschließlich der Geschäftsbedingungen des Angebots) finden Sie in
Amgens Pressemitteilung mit der Bekanntmachung des Angebots (die
"Angebotsbekanntmachung") unter www.amgen.com/amgen/announcement.
Im Anschluss an Amgens Bekanntmachung des Angebots haben sich
S-E-Bankens Utvecklingsstiftelse und SEB-Stiftelsen, Skandinaviska
Enskilda Bankens Pensionsstiftelse ("SEB-Stiftelsen"), die jeweils
Anteile von rund 7 % bzw. 5 % der ausstehenden Aktien von bzw.
Stimmrechte bei Nuevolution (oder 3.288.306 bzw. 2.458.009 Aktien)
besitzen, unter separaten Vereinbarungen zur Annahme des Angebots
unter bestimmten Bedingungen verpflichtet. Die unwiderruflichen
Verpflichtungserklärungen durch S-E-Bankens Utvecklingsstiftelse und
SEB-Stiftelsen umfassen jeweils gesamten Nuevolution-Aktienbestand.
Die Verpflichtungserklärungen hängen lediglich davon ab, dass das
Angebot nicht später als zum 1. September 2019 für uneingeschränkt
gültig erklärt wird und Amgen keinen substanziellen Verstoß gegen die
Übernahmeregeln der Nasdaq Stockholm (die "Übernahmeregeln") oder
andere auf das Angebot anwendbaren Gesetze und Regulierungen, wie
etwa die EU-Marktmissbrauchsverordnung (596/2014/EU), begeht.
Wie in der Angebotsbekanntmachung beschrieben, haben sich Sunstone
LSV Fund I K/S ("Sunstone"), Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ)
und Stiftelsen Industrifonden ("Industrifonden"), die jeweils Anteile
von rund 21 %, 20 % bzw. 18 % (in Summe 59 %) der ausstehenden Aktien
von bzw. Stimmrechte bei Nuevolution besitzen, zur Annahme des
Angebots unter identischen Bedingungen verpflichtet. Zusammengenommen
entsprechen die unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen von
Sunstone, Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Industrifonden,
S-E-Bankens Utvecklingsstiftelse und SEB-Stiftelsen ungefähr 71 % der
gesamten Aktien von bzw. Stimmrechten in Nuevolution (oder 35.071.866
Nuevolution-Aktien).
Information zu dem Angebot finden Sie unter:
www.amgen.com/amgen/announcement und www.sebgroup.com/prospectuses.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Investoren: Arvind Sood, Amgen Inc., +1 805-447-1060.
Medien: Trish Hawkins, Amgen Inc., +1 805-447-5631.
Amgen veröffentlicht die hier zur Verfügung gestellten
Informationen gemäß den Übernahmeregeln. Die Informationen wurden am
29. Mai 2019 um 8.00 Uhr CEST zur Veröffentlichung bereitgestellt.
Wichtige Informationen
Diese Pressemitteilung wurde in schwedischer und in englischer
Sprache veröffentlicht.
Das Angebot richtet sich, gemäß den Geschäftsbedingungen, die in
der Angebotsbekanntmachung dargelegt sind, nicht an Personen, deren
Beteiligung an dem Angebot verlangt, dass irgendein zusätzliches
Angebotsdokument erstellt oder Meldung gemacht oder dass irgendwelche
anderen Maßnahmen ergriffen werden müssen, die über das gemäß
schwedischem Recht Geforderte hinausgehen.
Diese Pressemitteilung wird in keiner Gerichtsbarkeit
veröffentlicht, vertrieben und auch nicht dorthin per Post versandt
oder anders verbreitet oder verschickt, in der die Verbreitung oder
das Anbieten das Ergreifen irgendeiner dieser zusätzlichen Maßnahmen
erfordern würde oder in Konflikt mit irgendwelchen Gesetzen und
Regulierungen in solchen Gerichtsbarkeiten stehen würde. Personen,
die diese Pressemitteilung erhalten haben (so auch, ohne darauf
beschränkt zu sein, Bevollmächtigte, Treuhänder und Verwalter) und
die den Gesetzen irgendeiner solchen Gerichtsbarkeit unterliegen,
werden sich selbst über die je gültigen Beschränkungen und Vorgaben
informieren und diese auch selbst beachten müssen. Jede Missachtung
dieser Vorgehensweise könnte einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze in einer solchen Gerichtsbarkeit darstellen. In dem
Umfang, wie es das gültige Recht zulässt, schließt Amgen jedwede
Verantwortung oder Haftung für Verstöße gegen jedwede Beschränkung
durch irgendeine Person aus. Jede vermeintliche Annahme des Angebots,
die direkt oder indirekt aus dem Verstoß dieser Beschränkungen
resultiert, könnte unberücksichtigt bleiben.
Das Angebot wird weder jetzt noch zukünftig, weder direkt noch
indirekt, in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder
Südafrika gemacht und auch nicht von außen in diese Gerichtsbarkeiten
per Post oder durch den Einsatz irgendwelcher anderer Mittel oder
Instrumente des zwischenstaatlichen Handels oder Außenhandels oder
irgendeiner Einrichtung einer nationalen Börse in Australien, Kanada,
Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika getragen. Das umfasst,
ohne darauf beschränkt zu sein, Faxübertragung, elektronische Mail,
Telex, Telefon, das Internet und andere Arten der elektronischen
Übermittlung. Das Angebot kann aufgrund eines solchen Einsatzes,
solcher Mittel, Instrumente oder Einrichtungen in oder aus
Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder
von Personen, die in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland
oder Südafrika ansässig sind oder dort wohnen, nicht akzeptiert
werden und Aktien könnten im Rahmen des Angebots nicht angeboten
werden. Entsprechend werden diese Pressemitteilung und jede mit dem
Angebot im Zusammenhang stehende Dokumentation nicht, und sollten es
auch nicht, in oder nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan,
Neuseeland oder Südafrika oder an irgendeine Person aus Australien,
Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder an irgendeine
Person, die in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder
Südafrika ansässig ist, wohnt oder mit einer Adresse angemeldet ist,
per Post oder anderweitig übermittelt, vertrieben, weitergeleitet
oder versandt. Banken, Makler, Händler und andere Bevollmächtigte,
die Aktien für Personen in Australien, Kanada, Hongkong, Japan,
Neuseeland oder Südafrika halten, dürfen diese Pressemitteilung oder
irgendein anderes im Zusammenhang mit dem Angebot erhaltenes Dokument
nicht an solche Personen weiterleiten. Amgen wird keine Gegenleistung
aus dem Angebot nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland
oder Südafrika erbringen.
Jede vermeintliche Annahme des Angebots, die direkt oder indirekt
aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert, wird
ungültig sein und jede vermeintliche Annahme durch eine Person, die
in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika
ansässig ist, oder durch irgendeinen Vertreter, der treuhänderisch
oder anderweitig vermittelnd auf einer nichtdiskretionären Basis für
einen Auftraggeber tätig ist, der Anweisungen von einem Standort in
Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika
erteilt, wird ungültig sein und nicht akzeptiert werden. Jeder
Aktieninhaber, der sich an dem Angebot beteiligt, wird darlegen, dass
er keine Person aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland
oder Südafrika ist, nicht in Australien, Kanada, Hongkong, Japan,
Neuseeland oder Südafrika ansässig ist und sich nicht von Australien,
Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika aus an einem
solchen Angebot beteiligt und dass er nicht auf einer
nichtdiskretionären Basis für einen Auftraggeber tätig ist, der eine
Person aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder
Südafrika ist, der in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland
oder Südafrika ansässig ist oder der einen Auftrag für eine
Beteiligung an einem solchen Angebot von Australien, Kanada,
Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika aus erteilt.
Ungeachtet der vorstehenden Bemerkungen behält sich Amgen das
Recht vor zu gestatten, dass das Angebot von Personen angenommen
wird, die nicht in Schweden wohnen, wenn Amgen, und zwar nach
alleinigem Ermessen, es als ausreichend erfüllt erachtet, dass eine
solche Transaktion in Übereinstimmung mit gültigen Gesetzen und
Regulierungen durchgeführt werden kann.
In dem Umfang, wie es das gültige Recht oder gültigen
Regulierungen zulassen, könnte Amgen oder seine Makler Aktien von
Nuevolution direkt oder indirekt, über den Umfang des Angebots
hinaus, vor dem Zeitraum, während des Zeitraums oder nach dem
Zeitraum, in dem das Angebot zur Annahme offensteht, kaufen oder
Vereinbarungen zu einem solchen Kauf treffen. Dies gilt auch für
andere Wertpapiere, die, wie etwa Optionsscheine, in
Nuevolution-Aktien direkt umwandelbar, umtauschbar oder dafür
einsetzbar sind. Diese Käufe könnten über die Börse zum Marktpreis
oder außerhalb der Börse zu einem jeweils ausgehandelten Preis
abgewickelt werden. Alle Informationen über solche Käufe werden nach
Maßgabe der Gesetze und Regulierungen in Schweden offengelegt.
Wichtige Informationen für US-amerikanische Aktionäre
Das Angebot gilt für Aktien von Nuevolution, einem schwedischen
Unternehmen. Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten unter
Berücksichtigung einer Ausnahme bestimmter Regeln für
US-amerikanische Kaufofferten gemacht, wie sie in Regel 14d-1(c)
gemäß dem U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der gültigen
Fassung (der "U.S. Exchange Act"), in Übereinstimmung mit Abschnitt
14(e) des U.S. Exchange Act und anderweitig in Übereinstimmung mit
den Vorgaben des schwedischen Rechts festgelegt sind. Entsprechend
wird das Angebot der Offenlegungspflicht und anderen
Verfahrensvorgaben unterliegen, beispielsweise im Hinblick auf
Rücknahmerechte, den Zeitplan des Angebots, Verfahrensweisen zur
Abwicklung und den Zeitpunkt von Zahlungen, die jeweils von den
anwendbaren Vorgaben abweichen können, wie sie gemäß den
Verfahrensweisen und Gesetzen für US-amerikanische inländische
Kaufofferten gelten. Es könnte für US-amerikanische Aktionäre
schwierig sein, ihre Rechte und irgendwelche Ansprüche, die sich aus
den US-Bundeswertpapiergesetzen ergeben, durchzusetzen, weil sich
Nuevolution in einer nicht US-amerikanischen Gerichtsbarkeit befindet
und einige oder alle Führungskräfte und Vorstände des Unternehmens
ihren Wohnsitz in einer nicht US-amerikanischen Gerichtsbarkeit
haben. US-amerikanischen Aktionären könnte es unmöglich sein, ein
nicht US-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder
Vorstände vor einem nicht US-amerikanischen Gericht wegen Verletzung
der US-amerikanischen Wertpapiergesetze zu verklagen. Des Weiteren
könnte es schwierig sein, ein nicht US-amerikanisches Unternehmen und
seine verbundenen Unternehmen dazu zu zwingen, sich selbst unter das
Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu stellen. Der im Rahmen des
Angebots vorgesehene Erhalt von Bargeld durch Aktionäre, die
US-amerikanische Steuerzahler sind, könnte im Sinne der
US-Bundeseinkommensteuer und gemäß US-bundesstaatlichen und lokalen
US-amerikanischen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzen eine
steuerpflichtige Transaktion darstellen. Allen Aktionären wird
dringend empfohlen, jeweils ihre unabhängigen professionellen
Steuerberater im Hinblick auf die steuerlichen Konsequenzen des
Angebots zurate zu ziehen.
Im Einklang mit der üblichen schwedischen Praxis und unter
Einhaltung von Regel 14e-5(b) des U.S. Exchange Act könnten Amgen und
seine verbundenen Unternehmen oder Makler (die je nachdem als
Vertreter für Amgen oder seine verbundenen Unternehmen auftreten) von
Zeit zu Zeit und anders, als es das Angebot vorsieht, direkt oder
indirekt Aktien von Nuevolution, die Gegenstand des Angebots sind,
oder irgendwelche Wertpapiere, die in solche Aktien vor dem Zeitraum
oder während des Zeitraums, in dem das Angebot zur Annahme
offengehalten wird, umwandelbar, umtauschbar oder dafür einsetzbar
sind, außerhalb der Vereinigte Staaten kaufen oder einen solchen Kauf
arrangieren. Diese Käufe könnten entweder in offenen Märkten zu
jeweils aktuellen Preisen oder im Rahmen privater Transaktionen zu
jeweils auszuhandelnden Preisen durchgeführt werden. In dem Umfang,
in dem Informationen über solche Käufe oder Kaufarrangements in
Schweden öffentlich gemacht werden, werden diese Informationen auch
den US-amerikanischen Aktionären von Nuevolution offengelegt.
Außerdem könnten sich die Finanzberater von Amgen im
geschäftsüblichen Rahmen am Handel mit Wertpapieren von Nuevolution
beteiligen, was Käufe von oder Kaufarrangements für solche
Wertpapiere einschließen könnte.
Im Rahmen dieses Abschnitts stehen Ausdrücke wie "Vereinigte
Staaten" und "US-amerikanisch" oder "U.S." für die Vereinigten
Staaten von Amerika (ihre Territorien und Besitzungen, alle
Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und der District of
Columbia).
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die
auf den derzeitigen Erwartungen und Überzeugungen von Amgen beruhen.
Sämtliche Aussagen, die keine Aussagen über historische Tatsachen
sind, sind Aussagen, die als zukunftsgerichtete Aussagen erachtet
werden können, so etwa jede Aussage über Auswirkungen des Angebots
und jeder daraus resultierenden Transaktion, die Vorteile und
Synergien, die sich aus irgendeiner dieser Transaktionen ergeben, die
möglichen Konsequenzen des Angebots für jene Aktionäre von
Nuevolution, die sich dazu entschieden haben, das Angebot nicht zu
akzeptieren, zukünftige Chancen für Amgen oder Nuevolution und
jedwede Erwartung im Hinblick auf Umsätze, operative Gewinnmargen,
Investitionen, Barmittel, andere Finanzkennzahlen, erwartete
rechtliche, schiedsgerichtliche, politische, regulatorische oder
klinische Ergebnisse bzw. Verfahren, Verhaltens- oder
Verfahrensweisen von Kunden und Verschreibern, Rückzahlungen und
deren Folgen sowie andere derartige Einschätzungen und Ergebnisse.
Zukunftsgerichtete Aussagen geben keine Tatsachen wider und
beinhalten erhebliche Risiken und Unsicherheiten, wie jene, die
weiter oben besprochen und ausführlicher in den bei der U.S.
Securities and Exchange Commission von Amgen eingereichten Berichten
dargelegt wurden, darunter der zuletzt eingereichte Jahresabschluss
auf Formular 10-K und alle in der Folge eingereichten regelmäßigen
Berichte auf Formular 10-Q und aktuelle Berichte auf Formular 8-K.
Sofern nicht anders angegeben, stellt Amgen diese Informationen mit
Gültigkeit zum Veröffentlichungsdatum dieser Pressemitteilung bereit
und übernimmt, sofern dies nicht durch die Übernahmeregeln oder
geltendes Recht gefordert wird, keinerlei Verpflichtung, irgendwelche
der in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderweitig
zu aktualisieren. Keine der zukunftsgerichteten Aussagen kann
gewährleistet werden und die tatsächlichen Ergebnisse können
wesentlich von denjenigen abweichen, die von Amgen vorausgesagt
werden.
Hinweise
(1) Sollte Nuevolution an Aktionäre Dividenden oder andere
Ausschüttungen zahlen, deren Stichtag vor Abwicklung des Angebots
liegt, reduziert sich der Angebotspreis entsprechend.
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Original-Content von: Amgen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.05.2019 - 16:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Gesundheit & Medizin
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Der Fachartikel mit dem Titel:
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