WennÄrzte zu Patienten werden / 122. Deutscher Ärztetag fordert wirksame Maßnahmen zur Stärkung der ärztlichen Gesundheit
(ots) - Ärztinnen und Ärzte arbeiten am Limit und damit auf
Kosten ihrer eigenen Gesundheit. Der 122. Deutsche Ärztetag in
Münster hat sich deshalb intensiv mit dem Thema Ärztegesundheit
beschäftigt und zusammen mit namhaften Referenten beraten, wo
gesundheitliche Belastungen für Ärzte liegen, wie die beruflichen
Rahmenbedingungen geändert und welche Präventionsmaßnahmen ergriffen
werden müssen.
Dabei wurde deutlich, dass Personalnot, Arbeitsverdichtung und
Wettbewerbsdruck zu körperlicher und auch emotionaler Überlastung von
Ärzten führen. Betroffen sind Ärzte aus den verschiedensten
Versorgungsbereichen des Gesundheitswesens. Unter Krankenhausärzten
beklagten bei einer Befragung durch den Marburger Bund drei Viertel
eine berufliche Überlastung. In einer weiteren Befragung gab ein
Fünftel der Krankenhausärzte an, zu erwägen, ihre ärztliche Tätigkeit
aufzugeben. Auch unter niedergelassenen Ärzten fühlen sich viele
ausgebrannt, wie eine Befragung der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung aus dem Jahr 2018 zeigt. Eine Studie der
Berufsgenossenschaft für Gesundheits¬dient und Wohlfahrtspflege
stellte ebenfalls im Jahr 2018 einen zunehmenden beruflichen Druck
insbesondere auf junge Ärztinnen und Ärzte fest.
Auf dem Ärztetag legte Prof. Dr. Monika Rieger von der Universität
Tübingen die gesamte Bandbreite der physischen und psychischen
Belastungen dar, denen Ärzte im Beruf ausgesetzt sind. Sie gab zudem
einen Überblick über die gesundheitliche Situation von Ärzten und
stellte Möglichkeiten einer präventiven Arbeits¬gestaltung vor. "Was
können wir für unsere Gesundheit tun?" Antworten auf diese Frage gab
Prof. Dr. Harald Gündel vom Universitätsklinikum Ulm. Ein Ansatz ist
hier das Betriebliche Gesundheitsmanagement, bei dem es um eine
systematische und nachhaltige Gestaltung von gesundheitsförderlichen
Strukturen und Prozessen geht. Dr. Klaus Beelmann, Geschäftsführender
Arzt der Ärztekammer Hamburg, stellte Interventionsprogramme der
Landesärztekammern für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte vor.
In mehreren Beschlüssen forderte der 122. Deutsche Ärztetag von
den Arbeitgebern im Gesundheitswesen unter anderem
gesundheitsgerechtere Arbeitsbedingungen. Die Arbeits-schutzregeln
müssten konsequent eingehalten und das betriebliche
Gesundheitsmanagement gestärkt werden. Die zuständigen Behörden sind
aufgerufen, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes im ärztlichen
Dienst der Kliniken regelmäßig zu überprüfen. Auch sollten Ärzte von
Verwaltungstätigkeiten entlastet werden. Personalschlüssel müssten
zudem so gestaltet werden, dass jederzeit eine patienten- und
aufgabengerechte Versorgung möglich sei. Erforderlich seien außerdem
flexible Arbeitszeitmodelle und weitere Maßnahmen zur besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. An den Gesetzgeber richtete
der Ärztetag unter anderem die Forderungen, die gesetzlichen und
ökonomischen Rahmenbedingungen für gesundheitsverträgliche
Arbeitsbedingungen zu schaffen sowie den freiberuflichen Charakter
der ärztlichen Tätigkeit zu stärken. An die medizinischen Fakultäten
appellierte der Ärztetag, die Themen Resilienz und Stressbewältigung
als Teil der ärztlichen Ausbildung in das Studium aufzunehmen.
Ärzte vor Gewalt schützen
Neben Stress und schwierigen Arbeitsbedingungen stellt Gewalt
durch Patienten bzw. Angehörige eine unmittelbare Bedrohung für die
Gesundheit von Ärzten und ihren Mitarbeitern dar. Ärzte aus
verschiedenen Versorgungsbereichen berichteten auf dem Ärztetag über
körperliche und verbale Gewalt, unter anderem in den Notaufnahmen, in
Hausarztpraxen oder bei Notfalleinsätzen. Ärztekammern bieten Hilfe
und spezielle Präventionsangebote an. Diese Maßnahmen müssen nach dem
Willen des 122. Deutschen Ärztetages aber durch einen
strafrechtlichen Schutz Hilfeleistender ergänzt werden. Konkret
forderten die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages den Gesetzgeber
auf, den strafrechtlichen Schutz für Hilfeleistende bei
Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not zu erweitern. Ein vom
Bundesgesundheitsministerium eingeholtes Rechtsgutachten hat die
Notwendigkeit einer solchen Gesetzesänderung bestätigt.
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Datum: 29.05.2019 - 15:40 Uhr
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