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122. DeutscherÄrztetag / Mit Maß und Mitte statt direktiv und dirigistisch

ID: 1724766


(ots) - Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat in seiner
gesundheits- und sozialpolitischen Generalaussprache den Leitantrag
des Bundesärztekammer-Vorstands mit überwältigender Mehrheit
angenommen.

Der Beschluss im Wortlaut:

Die Basis des ärztlichen Handelns ist die ärztliche Ethik auf der
Grundlage des Genfer Gelöbnisses. Ärztliche Selbstverwaltung ist
Ausdruck ärztlicher Freiberuflichkeit. Einschnitte in die
Selbstverwaltung sind deshalb immer auch Einflussnahmen auf die
freiheitliche Berufsausübung. Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 fordert
die Bundesregierung auf, die in ihrem Koalitionsvertrag
festgeschriebene Stärkung der Freiberuflichkeit zur Richtschnur ihres
politischen Handelns zu machen. Dirigistische Eingriffe, wie die
Neuregelungen zu Mindestsprechstundenzeiten und offenen Sprechstunden
im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) lassen vor allem junge
Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung absehen und verkehren die
Ziele des Gesetzes in ihr Gegenteil. Direktiven, wie die zur
Verstaatlichung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der
Gesundheitskarte mbH (gematik), drängen diejenigen an den Rand, die
tagtäglich mit digitalen Anwendungen arbeiten. Auch die angestrebte
ministerielle Einflussnahme auf die Gestaltung des Leistungskatalogs
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nichts anderes als
Staatsbürokratismus. Dieser schwächt die Arbeit der Selbstverwaltung
und stellt die wissenschaftliche Evidenz als wesentliche Grundlage
einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung sowie des
Patientenschutzes infrage. Einflussnahmen auf die Arbeit der
Selbstverwaltung sowie auf die individuelle Berufsausübung von
Ärztinnen und Ärzten sind kontraproduktiv und inakzeptabel.

Interprofessionelle Kooperation statt Deprofessionalisierung des
Arztberufes





Die Ärzteschaft unterstützt und fördert die Zusammenarbeit
zwischen den Gesundheitsberufen bei klaren Verantwortlichkeiten. Sie
lehnt aber politische Bestrebungen ab, aus vornehmlich ökonomischen
Gründen originäre ärztliche Aufgaben und Tätigkeiten auf
nichtärztliche Gesundheitsberufe zu verlagern. Das gefährdet die
Sicherheit der Patientinnen und Patienten und führt zu einer
schleichenden Deprofessionalisierung sowie Entwertung des
Arztberufes. Daher betrachtet die Ärzteschaft mit großer Sorge, dass
derzeit gleich mehrere aktuelle Gesetzesinitiativen diese Entwicklung
befördern. Erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht unter anderem an
dem Ausbildungsreformgesetz für Psychologische Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der Entwurf fokussiert
nicht auf eine Lösung der Ausbildungsproblematik. Vielmehr führt er
zu weitreichenden und für die Patienten nachteiligen Änderungen bei
der Qualifizierung dieser Berufsgruppen sowie zu einer Schwächung der
speziellen fachärztlichen psychotherapeutischen Versorgung. Weitere
Beispiele sind die aktuellen Gesetzesinitiativen für
Ausbildungsreformen bei Gesundheitsfachberufen sowie die geplante
Ausweitung des Impfrechts auf Apotheker. Der 122. Deutsche Ärztetag
stellt klar: Der Vorbehalt der Ärzte für Diagnose,
Indikationsstellung und Therapie ist unverzichtbar. Statt parallele
Versorgungsstrukturen zu etablieren sind Berufs- und
Kooperationskonzepte zu fördern, die einerseits zur
Professionalisierung der Gesundheitsfachberufe und andererseits zur
Unterstützung und Entlastung des Arztes im Sinne des
Delegationsprinzips beitragen. Auch Bestrebungen, wie im Entwurf
eines Digitalisierungsgesetzes vorgesehen, die gesetzlichen
Krankenkassen als Gestalter von innovativen Versorgungsprozessen zu
etablieren, damit diese digitale Innovationen zu diagnostischen
Feststellungen entwickeln, werden strikt zurückgewiesen.

Sektorenübergreifende Kompetenz statt Konkurrenz der Sektoren

Eine bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche ist wesentliche
Voraussetzung für ein stärker patientenzentriertes Gesundheitswesen
in Deutschland. Dringend erforderlich sind Konzepte für eine moderne
sektorenübergreifende Versorgungsplanung unter Berücksichtigung
regionaler Strukturen. Unabdingbar ist ferner eine personelle und
digitale Verknüpfung der Sektoren durch neue interprofessionelle und
intersektorale Kooperationsmodelle. Dazu zählen neben der
sektorenübergreifenden Neustrukturierung der Notfallversorgung zum
Beispiel verstärkte ärztliche Kooperationen in Praxisnetzen unter
Einbeziehung anderer Gesundheitsberufe und des stationären Sektors,
die Intensivierung der Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten mit
Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sowie der Ausbau
fachärztlicher Satellitenpraxen mit wechselnder Besetzung. Notwendig
sind zudem die Überführung telemedizinischer sektorenübergreifender
Angebote in die Regelversorgung sowie deutlich erhöhte Investitionen
für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung.
Gefragt sind praxistaugliche Lösungen, die von Patienten und
Gesundheitsberufen gleichermaßen angenommen werden. Der 122. Deutsche
Ärztetag erneuert deshalb seine Forderung, die Organisationen der
ärztlichen Selbstverwaltung eng in die Arbeit der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Sektorenübergreifende Versorgung"
einzubinden. Vor allem die sektorenübergreifende Kompetenz der
Ärztekammern ist hierbei stärker einzubeziehen.

Investitionen in die Zukunft statt Gesundheitsversorgung nach
Haushaltslage

Zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehört die Gewährleistung einer
wohnortnahen und hochwertigen medizinischen Versorgung für alle
Bürgerinnen und Bürger. Um ihrer Verpflichtung zur Daseinsvorsorge
nachkommen zu können, müssen Bund und Länder die dafür notwendigen
infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen schaffen. Vor
diesem Hintergrund fordert der 122. Deutsche Ärztetag die Länder mit
Nachdruck auf, endlich in vollem Umfang ihren
Investitionsverpflichtungen für den stationären Bereich nachzukommen
und die Investitionslücke allein in den letzten beiden Jahren von
jeweils 3,7 Milliarden Euro zu schließen. Notwendig sind grundlegende
Änderungen der Krankenhausfinanzierungssystematik. Die Ärzteschaft
begrüßt die von der Bundesregierung vorgenommene Ausgliederung der
Pflegepersonalkosten aus der bisherigen Krankenhausfinanzierung. Zur
Sicherung der gesundheitlichen Versorgung muss Gleiches für Ärztinnen
und Ärzte sowie für alle in den Kliniken tätigen Gesundheitsberufe
gelten. Zudem muss die Problematik der Versorgungsengpässe bei
bestimmten Arzneimitteln bzw. Wirkstoffen effizient und langfristig
gelöst werden. Als wesentlichen Bestandteil der öffentlichen
Daseinsvorsorge sieht die Ärzteschaft zudem die Förderung des
ärztlichen Nachwuchses. Der 122. Deutsche Ärztetag fordert die
Bundesländer auf, die finanziellen Mittel für eine Erhöhung der Zahl
der Studienplätze in der Humanmedizin um bundesweit mindestens zehn
Prozent bereitzustellen. Daneben sind die im Masterplan
Medizinstudium 2020 aufgeführten Reformmaßnahmen vollständig und
bundesweit umzusetzen.

Wahlfreiheit statt Monopolbildung

In der Gesundheitsversorgung ist wirtschaftliches Handeln geboten.
Dabei muss aber die Ökonomie den Zielen der Medizin dienen - und
nicht umgekehrt. Vor diesem Hintergrund betrachtet die Ärzteschaft
mit großer Sorge, dass neben zahnmedizinischen Versorgungszentren
zunehmend ambulante ärztliche Einrichtungen in den Fokus fachfremder
Investoren und Spekulanten rücken. Eine qualitativ hochwertige
Versorgung in Stadt und Land erfordert, dass Monopole durch
Konzernbildung in der ambulanten Versorgung vermieden und der
freiberufliche Charakter der ärztlichen Tätigkeit sowie die
Wahlfreiheit der Patienten erhalten werden. Der 122. Deutsche
Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, über die bereits mit dem
Terminservice- und Versorgungsgesetz geschaffenen Regelungen hinaus,
Maßnahmen zur Eindämmung von Übernahmen und Marktbeherrschung in
diesem Bereich zu veranlassen. Zu prüfen ist unter anderem, die Größe
und den Versorgungsumfang von medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
zu begrenzen und die MVZ-Gründung durch Krankenhäuser an einen
fachlichen und räumlichen Bezug zum Versorgungsauftrag zu koppeln.
Auch sollten Anträge auf Zulassung sowie auf Anstellung eines Arztes
dann abgelehnt werden, wenn das MVZ eine marktbeherrschende Stellung
erlangt. Außerdem gilt es, Gewinnabführungs- und
Beherrschungsverträge mit externen Kapitalgebern zu unterbinden.

Wissenschaftsorientierung des Medizinstudiums statt Infragestellen
der wissenschaftlichen Basis

Die Ärzteschaft begrüßt grundsätzlich die Intention des
Masterplans Medizinstudium 2020, den Praxisbezug von Beginn des
Studiums an zu stärken. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der
Wissenschaftsorientierung des Medizinstudiums gehen. Die Ärzteschaft
spricht sich daher dafür aus, Praxisorientierung und
Wissenschaftlichkeit nicht als Gegensatz, sondern als essenzielle und
komplementäre Bestandteile einer modernen ärztlichen Ausbildung zu
verstehen. Die Vermittlung wissenschaftlicher Kompetenzen hat
funktionale Bedeutung für die Versorgungsqualität, da angehende
Ärztinnen und Ärzte angesichts der rasanten wissenschaftlichen und
technologischen Fortschritte in der Medizin mehr denn je auf die
Befähigung zu wissenschaftlichem und evidenzbasiertem Denken und
Handeln angewiesen sind. Die Ärzteschaft stellt sich damit auch jeder
Überlegung aus Politik und Fachgesellschaften entgegen, die aufgrund
des Arztmangels die wissenschaftliche Grundlage des Arztberufes in
Frage stellen. Folglich unterstützt die Ärzteschaft mithin auch die
Forderung, dass die wissenschaftliche Ausrichtung des Medizinstudiums
in der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) verbindlich
festgehalten werden sollte, indem dort die Vermittlung der
wissenschaftlichen methodischen Basis der Medizin als
gleichberechtigtes Ausbildungsziel des Studiums definiert wird. Die
auf Fakultätsebene zu entwickelnden Curricula sollten dem dadurch
Rechnung tragen, dass die grundlegenden Kompetenzen (wie etwa
Evidenzbewertung, medizinische Ethik, ärztliche Kommunikation usw.)
generell frühzeitig und longitudinal und für alle Studierenden
gleichermaßen verbindlich im Medizinstudium verankert werden. Ohne
wissenschaftliche Grundlage ist eine evidenzbasierte Medizin mit
individuell auf den einzelnen Patienten angepasster Versorgung nicht
möglich. Hierzu erfordert die notwendige Breite des Wissens auch in
Zukunft zunächst ein gemeinsames Studium für alle zukünftigen
Ärztinnen und Ärzte. Die notwendige Spezialisierung kann erst
Gegenstand der sich daran anschließenden Weiterbildung sein.

Verlässliche Mittelverwendung statt GKV-Verschiebebahnhöfe

Die Gesundheits- und Sozialsysteme dürfen nicht der politischen
Beliebigkeit unterliegen. Die Ärzteschaft lehnt deshalb Überlegungen
strikt ab, die gesetzliche Krankenversicherung einmal mehr als
sozialpolitischen Verschiebebahnhof zu missbrauchen und die aus der
Einführung einer Grundrente resultierenden finanziellen Belastungen
durch Griffe in die GKV-Beitragstöpfe zu kompensieren. Ein solcher
Schritt würde massiv das Vertrauen der gesetzlich Krankenversicherten
in eine angemessene Mittelverwendung stören. Vor allem aber wäre er
angesichts der demografiebedingten Herausforderungen für das
Gesundheitswesen politisch nicht zu rechtfertigen. Der 122. Deutsche
Ärztetag fordert: Die Finanzierung von Gesundheitsleistungen darf
nicht weiter durch "Verschiebebahnhöfe" infrage gestellt werden.
Demografischer Wandel und medizinischer Fortschritt sind grundlegende
Herausforderungen einer Gesellschaft des langen Lebens und erfordern
Versorgungsstrukturen, die nachhaltig und stabil zu finanzieren sind.
Der Referentenentwurf zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) enthält
den Passus, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig zwei Prozent
ihrer Finanzreserven in Wagniskapitalgesellschaften zwecks Förderung
nicht näher bestimmter digitaler Innovationen anlegen dürfen.
Versichertengelder werden damit zweckentfremdet im Interesse der
Gesundheitsindustrie. Die Abgeordneten des 122. Deutschen Ärztetages
2019 fordern, Geld der Versicherten in gute persönliche und
individuelle Medizin zu investieren.

Europäische Gesundheitspolitik an Menschen ausrichten, statt an
Konzernbilanzen

Die Ärzteschaft begrüßt die vielen Fortschritte, die die
Europäische Union für die Gesundheitsversorgung zum Beispiel in den
Bereichen der Arzneimittelsicherheit und der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung erreicht hat. Die EU-Kommission und das
Europäische Parlament müssen aber verinnerlichen, dass die
unterschiedlichen Gesundheitssysteme in Europa das Ergebnis
soziokultureller Entwicklungen sind und Harmonisierungsversuche in
diesem Bereich dem Vertrag von Lissabon widersprechen. Der 122.
Deutsche Ärztetag fordert die europäischen Institutionen auf,
ärztliche Leistungen keinen marktwirtschaftlichen
Optimierungsstrategien unterzuordnen und bewährte Strukturen
beruflicher Selbstverwaltung anzuerkennen. Die bisher von der
EU-Kommission betriebene Deregulierung der freien Berufe lehnt die
Ärzteschaft strikt ab. Die europäischen Institutionen müssen sich
stattdessen auf eine Gesundheitspolitik mit echtem Mehrwert für die
Menschen konzentrieren, wie die grenzüberschreitende Mobilität von
Ärztinnen und Ärzten, ein sicheres ärztliches Arbeitsumfeld sowie den
Schutz von Patientendaten.

Klimaschutz ist Gesundheitsschutz - Unsere Erde braucht dringend
Hilfe

Der Klimawandel ist die größte Gefahr für die globale Gesundheit.
Die drohende Klimakatastrophe wird damit auch zu einer zentralen
Gesundheitsfrage des 21. Jahrhunderts. Darin sind sich die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltärztebund einig. Das
Klima ist ein entscheidender direkter und indirekter Faktor für die
menschliche Gesundheit. Erderwärmung und Luftverschmutzung tragen
jetzt und zukünftig zu einer Steigerung des Risikos für unsere
Gesundheit bei. Insbesondere die Ärzteschaft ist der gesundheitlichen
Prävention sowie der Schaffung und dem Erhalt aller
gesundheitsfördernden und gesundheitserhaltenden Umweltbedingungen
verpflichtet, ganz im Sinne des Konzeptes von Planetary Health. Der
Stopp des vom Menschen gemachten Klimawandels und damit seine Folgen
auf die menschliche Gesundheit muss absolute Priorität auch im
gesundheitspolitischen Handeln bekommen.



Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
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Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell


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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.05.2019 - 17:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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