Verbraucherschutz beim E-Rezept: Patienten müssen volle Wahlfreiheit bei Arzt und Apotheke behalten (FOTO)
(ots) -
Die mehr als 70 Millionen gesetzlich versicherten Menschen in
Deutschland müssen in Zukunft auch beim E-Rezept die volle
Wahlfreiheit haben, zu welchem Arzt sie dafür gehen und in welcher
Apotheke sie es einlösen wollen. "Das E-Rezept soll für Patienten
leichter handhabbar und sicherer einlösbar sein, darf aber
keinesfalls Verbraucherrechte einschränken oder zur Steuerung des
Patienten an einen bestimmten Anbieter missbraucht werden", sagt
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
"Jeder Patient muss in jedem einzelnen Fall selbst entscheiden, zu
welchem Arzt er geht und in welcher Apotheke er das elektronische
Rezept einlöst. Kein Arzt, kein Apotheker, keine Krankenkasse und
schon gar kein privates Unternehmen darf dieses
Selbstbestimmungsrecht unterlaufen. Auch in Zeiten der
Digitalisierung, die zweifelsfrei viele Vorteile für Patienten und
Heilberufler bringen kann, darf der Patientenschutz nicht gegen die
Gewinnmaximierung Einzelner eingetauscht werden." Da es vermehrt
Berichte darüber gebe, wie Großunternehmen aus Versandhandel oder IT
die Patienten zu bestimmten Leistungserbringern lenken wollen, müsse
politisch gegengesteuert werden: "Der Gesetzgeber ist gefordert,
Geschäftsmodelle der Patientensteuerung und das Makeln von Rezepten
schon in der Anbahnung zu unterbinden. Die Zeche für den Makler
bezahlt am Ende immer der Verbraucher."
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) arbeitet derweil mit Hochdruck
daran, allen gesetzlich Krankenversicherten eine kostenfreie,
wettbewerbsneutrale und benutzerfreundliche Web-App anzubieten, mit
der sie ihr E-Rezept einsehen, sicher einlösen und mit jeder
beliebigen Apotheke kommunizieren können. Geplant sind auch
Zusatzfunktionen, die die Arzneimitteltherapietreue und -sicherheit
verbessern, z.B. Einnahmeerinnerungen oder Hinweise zum Ablaufdatum
der Medikamente. Die Einführung des elektronischen Rezepts ist im
Rahmen der Telematik-Infrastruktur der gematik bereits verbindlich
vorgesehen, aber bislang gibt es noch keine bundeseinheitliche
Lösung, wie der Patient seine E-Rezepte lesen, verwalten und einlösen
kann. Als einer der federführenden Gesellschafter innerhalb der
gematik ist der DAV maßgeblich dafür verantwortlich, die technischen
Standards für das E-Rezept zu entwickeln und umzusetzen.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dav-app.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse(at)abda.de
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Datum: 28.05.2019 - 15:36 Uhr
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