Keine Sonderregeln für Dentalketten / Europäische Zahnärzte fordern einheitliche Berufsaufsicht
(ots) - Auf seiner Frühjahrsvollversammlung am 24./25. Mai
2019 in Wien forderte der Europäische Zahnärzteverband (Council of
European Dentists, CED), dass es keine Sonderregeln für Dentalketten
geben dürfe und sie Mitglied in den Zahnärztekammern sein müssten.
Nur so sei eine einheitliche Fachaufsicht sichergestellt, die die
Patienten schützt.
Die Vertreter aller nationalen Zahnärzteverbände und -kammern
waren sich darin einig, dass nicht nur der einzelne Zahnarzt, sondern
auch Dentalketten als juristische Personen den gleichen
berufsrechtlichen Regeln und der gleichen Aufsicht unterworfen sein
müssen.
CED-Präsident Dr. Marco Landi betonte: "Wir alle teilen die Sorge,
dass sich das Engagement von Finanzinvestoren, deren Hauptziel die
Gewinnmaximierung ist, am Ende gegen die hohe Qualität der Versorgung
und damit gegen die Patientinnen und Patienten wendet." In der
nächsten CED-Vollversammlung soll daher klar Position bezogen werden,
wonach alle zahnärztlichen Einrichtungen, ungeachtet ob Einzelpraxis
oder Dentalkette, dem gleichen Berufsrecht und - soweit vorhanden -
der Kontrolle der Kammern unterliegen müssen, um eine gute Qualität
der Versorgung sicher zu stellen.
Aus der Sicht der deutschen Delegation stellt BZÄK-Präsident Dr.
Peter Engel klar: "Wir müssen sicherstellen, dass über die gleiche
Berufsaufsicht in den Zahnärztekammern gleiche Regeln für alle
gelten. Dort, wo es in Europa Zahnärztekammern gibt, müssen auch
Dentalketten aus Gründen des Patientenschutzes Kammermitglieder sein.
Dieses Signal geht von Wien aus!"
Hintergrund:
Der Council of European Dentists (CED) ist der repräsentative
Dachverband der die Interessen der über 340.000 Zahnärzte in ganz
Europa vertritt. Der Verband besteht aus 33 nationalen Zahnverbänden
aus 31 europäischen Ländern, davon 27 EU-Mitgliedstaaten. Schwerpunkt
der Frühjahrsberatungen waren aktuelle gesundheitspolitische
Entwicklungen auf europäischer Ebene und die Auswirkungen des
EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen auf die zahnärztliche
Versorgung. Inhaltlich knüpfte das CED dabei an die Umsetzung der
jüngst verabschiedeten EU-Richtlinie für eine
Verhältnismäßigkeitsprüfung von Berufsrecht sowie die jüngste
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Werbung von
Zahnärzten an.
Bereits im November 2018 verabschiedete der CED eine Resolution
zum Thema "Dentalketten in Europa":
https://bzaek.de/fileadmin/PDFs/b19/CED_Dentalketten_in_Europa.pdf
Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
presse(at)bzaek.de
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Datum: 27.05.2019 - 13:07 Uhr
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