Wenn die Krankenkasse nicht zahlt... - So holen Sie sich Ihr Geld für alternative Therapien zurück (AUDIO)
(ots) -
Anmoderationsvorschlag:
Der Frühling hat sich endlich richtig durchgesetzt und nicht nur
die Natur explodiert geradezu, sondern auch die Zahl der
Hobbysportler. Überall sind Jogger, Walker, Mountainbiker oder Leute
auf Roller Skates unterwegs und auch die Hobbyfußballer sind wieder
richtig aktiv. Doch leider verletzt man sich beim Outdoorsport auch
schon mal. Ein solcher Sportunfall kann nicht nur unangenehm sein,
sondern manchmal auch richtig teuer. Wie man sich hier Geld durch die
anstehende Steuererklärung zurückholen kann, weiß Oliver Heinze.
Sprecher: Bei einem Sportunfall ist zunächst mal die gesetzliche
Krankenkasse in der Pflicht. Doch nicht immer werden alle Kosten
übernommen.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): "Zum Beispiel alternative
Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind wie
die Bioresonanz- oder auch die Eigenbluttherapie. Oder zum Beispiel
die Kosten für einen Heilpraktiker und für Medikamente. Werden solche
Ausgaben nicht von der Kasse übernommen, können Sie als Patient die
als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen."
Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Voraussetzung ist ein amtsärztliches
Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der
Krankenkasse.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 11 Sek.): "Hier muss drinstehen,
dass eine solche Behandlung notwendig ist und seit Neuestem reicht da
eine kurze Stellungnahme völlig aus. Ganz wichtig ist: Dieses Attest
muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt werden."
Sprecher: Damit können Sie noch weitere Kosten im Zusammenhang mit
Ihrer Sportverletzung absetzen.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): "Man kann die Fahrtkosten
zum Arzt, Physiotherapeut oder auch Heilpraktiker und sogar zur
Apotheke und zum Sanitätshaus als außergewöhnliche Belastung angeben.
Wer also mit dem Taxi, Bus oder Bahn unterwegs ist, der sollte die
entsprechenden Tickets und Quittungen einfach sammeln. Und wenn man
das eigene Auto nimmt, kann man jeden gefahrenen Kilometer mit 30
Cent angeben."
Sprecher: Wer als Arbeitnehmer oder Rentner Hilfe dabei und
generell bei seiner Steuererklärung braucht, kann sich an einen
Lohnsteuerhilfeverein wenden.
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Wir von der VLH sind mit
bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen und einer Million Mitgliedern
der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro
erhalten unsere Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück. Wir
beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz."
Abmoderationsvorschlag:
Grade ungeübte Sportler sollten aufpassen, dass sie es nicht
übertreiben mit der Bewegung - auch wenn das Wetter verlockend ist.
Sollten Sie sich aber tatsächlich verletzen und Therapien brauchen,
die die Krankenkassen nicht bezahlen, können Sie die Kosten dafür
gegebenenfalls von der Steuer absetzen. Mehr Infos finden Sie im
Internet unter www.vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis(at)vlh.de
Tel.:06321/49010
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Datum: 27.05.2019 - 09:00 Uhr
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