AfD-Landtagsfraktion stellt Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkung des Landtags in EU-Angelegenheiten vor
(ots) - Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte die
Fraktion der AfD - vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Bernd
Gögel, den europapolitischen Sprecher Emil Sänze und den
rechtspolitischen Sprecher Rüdiger Klos - ihren am 7. Mai
eingereichten Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung des
Landtags in EU-Angelegenheiten vor. Das Gesetz zieht maßgebliche
Änderungen von Artikel 34a der Verfassung des Landes
Baden-Württemberg nach sich, die die Position der
Landtagsabgeordneten aller Parteien in Angelegenheiten der
Europäischen Union gegenüber der Landesregierung deutlich stärken.
Hintergrund:
Vor der Gründung des Deutschen Bundesstaats im Jahre 1871 waren
die deutschen Länder alleiniger Träger der staatlichen Souveränität.
Mit der Gründung des Bundesstaates und seiner Neuauflage nach dem 2.
Weltkrieg haben sie einen Teil ihrer Souveränität und damit der
Gesetzgebungszuständigkeiten ihrer Parlamente an den Bund abgegeben.
Mit der Weitergabe der Zuständigkeiten der Landesparlamente ging als
Kompensation und Kontrollmittel die Beteiligung der Länderexekutiven
an der Bundesgesetzgebung im Bundesrat einher. Analog gingen
Zuständigkeiten der Landesparlamente durch die europäische
Zentralisierung verloren. Auch hier wurde den Landesregierungen als
Entschädigung und Kontrollmittel die Mitwirkung in Angelegenheiten
der EU auf der Bundesebene eingeräumt.
Die Landesregierungen wirken in Angelegenheiten der EU,
beispielsweise bei der Übertragung von Hoheitsrechten an die EU oder
bei der Übertragung von EU-Recht in nationales Recht, mit. Die
Landesparlamente haben dagegen aus der Perspektive des Grundgesetzes
keine Mitwirkungsmöglichkeiten. In den Verfassungen der Länder finden
sich zwar Ansätze, die Landesparlamente in die innerstaatliche
Mitwirkung der Länderexekutiven in Angelegenheiten der EU
einzubinden, jedoch bleiben die Mitwirkungsmöglichkeiten der Landtage
im Hinblick auf die Bereiche der Mitwirkung und die Verbindlichkeit
ihrer Beschlüsse für die Landesregierung weit hinter dem vom
Demokratieprinzip Gebotenen zurück. Dies gilt auch für die
Landesverfassung von Baden-Württemberg (LV), die im Ländervergleich
nach der Verfassung des Freistaats Bayern eine vermeintliche
Vorreiterrolle in der Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der
EU einnimmt.
Die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative findet von
Seiten der die Regierung tragenden Parteien beziehungsweise
Fraktionen in den Parlamenten nicht mehr statt. Daraus ergibt sich
die Forderung, die Möglichkeiten der Mitwirkung der Landesparlamente
am europäischen Integrationsprozess deutlich auszubauen, um sie für
die durch die Staatsgründung der Bundesrepublik und durch den
europäischen Integrationsprozess verlorene Gestaltungsfreiheit
angemessen zu entschädigen. Die effektive und unmittelbare Mitwirkung
der Landesparlamente an der Wahrnehmung der überstaatlichen Gewalt
ist nicht nur auf den Bereich der Gesetzgebungszuständigkeiten der
Länder, sondern auch auf die bei der Gründung der Bundesrepublik von
den Ländern an den Bund delegierten originären
Gesetzgebungszuständigkeiten der Landesparlamente zu erstrecken.
Allgemein muss also die Möglichkeit bestehen, das europapolitische
Handeln der Landesregierung in allen Bereichen der Bundes- und
Landesgesetzgebung, die von Angelegenheiten der EU betroffen sind, an
die Weisungen des Landtags zu binden. Bei politisch und rechtlich
besonders wichtigen Angelegenheiten wie der Übertragung von
Hoheitsrechten, aber auch der Betroffenheit von
Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder müssen die Weisungen der
Landtage für die Landesregierungen in ihrem Handeln überdies
verpflichtend sein.
Der vorliegende Entwurf der AfD-Landtagsfraktion greift unter
anderem die Informationspflichten auf und nimmt der Exekutive die
Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was sie an Informationen bezüglich
Maßnahmen der EU an die Legislative weiterleitet. Dies erhöht die
Transparenz und somit die Kontrollfunktion und Fähigkeit der
Parlamente, nachdem diese mittlerweile zu einem reinen "Abnickverein"
verkommen sind. Ebenso folgt er dem Gedanken der Subsidiarität: Das
Mitspracherecht der Parlamente muss wieder belebt werden, eine
Bindung an die Beschlüsse der Legislative für die Exekutive wird so
verbessert.
Die Änderungen am Art. 34 a der Landesverfassung lassen sich wie
folgt zusammenfassen:
a) Die Landesregierung ist verpflichtet, den Landtag zum
frühestmöglichen Zeitpunkt über alle seine Aufgaben berührenden
Angelegenheiten der EU zu informieren und ihm in all diesen
Angelegenheiten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
b) Wenn die Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund oder Ländern
durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU betroffen sind,
kann die Landesregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch
Gesetz gebunden werden, insbesondere mit Blick auf ihr
Abstimmungsverhalten im Bundesrat.
c) Eine strikte Bindung der Landesregierung in ihren
verfassungsmäßigen Aufgaben an Stellungnahmen des Landtags ist
vorgesehen, wenn Vorhaben der EU Gesetzgebungszuständigkeiten der
Länder betreffen. Diese Bindung erstreckt sich insbesondere auf das
Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat und
ausdrücklich auf den Auftrag an die Landesregierung, sich auf
Bundesebene für eine gerichtliche Verteidigung von Landeskompetenzen
gegenüber der EU einzusetzen.
d) Sind die Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes durch ein
Vorhaben der EU betroffen, hat die Landesregierung bei ihren
verfassungsmäßigen Aufgaben die Stellungnahmen des Landtags
maß-geblich zu berücksichtigen, auch hier insbesondere hinsichtlich
ihres Abstimmungsverhaltens im Bundesrat.
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Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressestelle der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
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Datum: 23.05.2019 - 16:07 Uhr
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