Rheinische Post: Bundeszentrale für politische Bildung und Volt wollen sich einigen
(ots) - Die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB)
und die Partei Volt verhandeln über einen Vergleich im Streit über
den Wahlomaten. Das bestätigte ein Sprecher der Bundeszentrale der
Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag). "Sowohl wir als auch die
Partei Volt haben dem Oberverwaltungsgericht in Münster
Vergleichsangebote vorgelegt", sagte ein Sprecher. "Wir wollen
miteinander verhandeln, so dass der Wahlomat schnellstmöglich wieder
online genutzt werden kann." Nachdem die Partei vor dem
Verwaltungsgericht Köln gegen den Wahlomaten wegen Benachteiligung
kleiner Parteien geklagt und gewonnen hatte, legte die BPB gegen die
Eil-Entscheidung Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht hatte zu
Donnerstag eine Entscheidung in der Sache angekündigt. Nun warte das
Gericht jedoch ab, ob die Beteiligten sich einigten, so eine
Sprecherin des OVG Münster. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte
beanstandet, dass Nutzer nur bis zu acht Parteien für einen Vergleich
der Wahlprogramme auswählen können. Die Richter sahen darin eine
Ungleichbehandlung der kleinen und unbekannteren Parteien. Da Nutzer
eher ihnen bereits bekannte Parteien einbezögen, hätten kleinere
Parteien einen Nachteil. Das verletze die grundgesetzlich garantierte
Chancengleichheit politischer Parteien.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 23.05.2019 - 11:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1723270
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 39 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Bundeszentrale für politische Bildung und Volt wollen sich einigen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).