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Parkverbot an Werktagen: Gehört der Samstag dazu? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

ID: 1723247


(ots) - "Werktags 7-14 h": Parkverbote gelten laut
Zusatzschild oft nur zu bestimmten Zeiten werktags. Von Montag bis
Freitag, so viel ist klar. Doch was ist mit dem Samstag? Ist der auch
ein Werktag? Das hat die R+V24-Direktversicherung deutsche Autofahrer
in einer aktuellen Studie gefragt. Fast die Hälfte (48 %) sagt: Nein,
für einen Samstag gilt dieses Parkverbot nicht. "Laut Gesetz ist
jeder Tag ein Werktag, der kein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag
ist. Wenn Schilder das Parken an Werktagen als kostenpflichtig
ausweisen oder gar verbieten, dann gilt das demnach auch für
Samstage", so Anka Jost, Kfz-Expertin bei der
R+V24-Direktversicherung.

Oft ist das Parken werktags in ausgewiesenen Bereichen und zu
bestimmten Zeiten durch kleine Zusätze an Parkschildern verboten -
zum Beispiel damit LKWs kurzzeitig halten und Waren ausliefern
können. Dass auch Samstage von solchen Parkverboten betroffen sind,
wissen viele Autofahrer nicht: "Die meisten arbeiten von Montag bis
Freitag. Daher gehen viele automatisch davon aus, dass der Samstag
kein Werktag ist", sagt Anka Jost. "Doch zu Werktagen zählen alle
Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."

Wer also sein Auto dort abstellt, wo Parken werktags verboten oder
nur eingeschränkt möglich ist, muss mit einem "Knöllchen" rechnen.
Das kostet je nach Vergehen zwischen 15 und 70 Euro. Dasselbe gilt
für kostenpflichtiges Parken: Auch da lohnt sich samstags ein Blick
auf die Parkregelung - und gegebenenfalls der Gang zum
Ticketautomaten.

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung

Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,
die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen
häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu




führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de



Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
E-Mail: presse(at)rv24.de
Internet: www.rv24.de

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Datum: 23.05.2019 - 11:10 Uhr
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