Forschung: Wer beauftragt, gehört gefördert (FOTO)
(ots) -
Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur steuerlichen
F&E-Förderung beschlossen. Dazu sagt Dr. Kai Joachimsen,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI) e.V.: "Steuerliche Forschungsförderung und
Projektförderung stärken die Innovationskraft der hierzulande vor
allem mittelständisch geprägten Pharmaindustrie. Der Gesetzgeber hat
allerdings versäumt zu regeln, dass diese Absetzbarkeit auch beim
Auftraggeber erfolgen muss."
Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesregierung ab 2020 eine
steuerliche F&E-Förderung für alle Unternehmen einführt. Für den BPI
ein richtiges Signal, das aber nicht weit genug geht. "Die
pharmazeutische Industrie leistet ihren Beitrag zum Ziel, die
Forschungsintensität in Deutschland bis 2025 auf 3,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen. Damit das so bleibt, braucht sie
die wirtschaftliche Grundlage, um auch weiterhin in F&E zu
investieren", betont Dr. Kai Joachimsen.
Ein vom Frauenhofer-Institut für den BDI erhobener Vergleich der
Innovationskraft von 34 Staaten zeigt, dass Deutschland 2012 noch
unter den Top-Drei-Standorten war und 2018 nur noch auf Platz neun
liegt. China hat sich in derselben Zeit von Platz 24 an die Spitze
gearbeitet. Joachimsen: "Ohne Rückenwind wird der Industrie
irgendwann die Luft im globalen und aggressiven Wettbewerb ausgehen.
Von einer Innovations-Förderung müssen daher sinnvollerweise alle
Unternehmen profitieren, unabhängig von ihrer Größe. Auch wenn das
Gesetz das berücksichtigt, bleibt das dafür vorgesehene Volumen von
lediglich maximal zwei Millionen Euro pro Unternehmen - und davon 25
Prozent zurzeit 500.000 Euro je Unternehmen absetzbare Personalkosten
in F&E - weit hinter den Erwartungen zurück. Es bleibt zu hoffen,
dass dieser Betrag nach oben korrigiert wird, sobald eine
aussagekräftige Evaluierung der Fördermaßnahmen vorliegt."
Pressekontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin),
Tel. 030 27909-131,
jrichter(at)bpi.de
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Datum: 22.05.2019 - 13:03 Uhr
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