Viel Geld zurück von der gekündigten Lebensversicherung
(ots) - Widerrufen statt kündigen.
Wer dringend Geld braucht, greift bisweilen auf das Eingemachte
zurück und kündigt Renten- oder Lebensversicherung. Zu einem hohen
Preis: Der von der Versicherung erstattete Rückkaufswert bedeutet
meist eine hohe Einbuße für den vorzeitig Kündigenden.
Was viele nicht wissen: Widerrufen statt kündigen kann sich lohnen
und den Kunden weit besserstellen. Auch nachträglich. Denn viele
Versicherer haben ihre Kunden nicht richtig über das Widerspruchs-
oder Rücktrittsrecht belehrt. In einem Urteil hat der
Bundesgerichtshof (BGH) diese Praxis bemängelt. Das eröffnet in
diesen Fällen Verbrauchern die Möglichkeit, noch heute zu
widersprechen - selbst wenn der Rückkauf bereits abgeschlossen ist.
Wer zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 eine
(fondsgebundene) Lebens- oder Rentenversicherung nach dem so
genannten Policenmodell abgeschlossen hat, kann diese oft noch
rückabwickeln. Das kann auch Riester- und Rürupverträge betreffen.
Die zuvor im Vertrag vereinbarten Rückkaufklauseln greifen dann nicht
mehr - zum Vorteil des Kunden. Der Versicherer zahlt dann die
eingezahlten Beiträge vollständig zurück - und darüber hinaus auch
noch Zinsen. Unter Umständen darf der Versicherer noch bestimmte
Posten davon abziehen.
Diese Regelung schließt Verträge ein, bei denen der Versicherte
längst gekündigt und bereits einen Rückkaufswert erhalten hat. Dem
kann noch im Nachhinein widersprochen und eine Rückabwicklung
verlangt werden.
Der sogenannte Rückkaufswert verrechnet in der Regel die
Einzahlungen mit den für die Versicherung über die gesamte Laufzeit
anfallenden Kosten und durch die vorzeitige Kündigung entgangenen
Vorteile. Vor allem in der Anfangsphase eines Vertrages ließen sich
das die Versicherer durch beachtliche Abzüge hoch vergüten. Im Falle
der Rückabwicklung werden Kosten und entgangene Vorteile nicht
fällig. Dem Verbrauchern fällt deshalb der gesamte Betrag seiner
Einzahlungen zurück. Zudem kann er sich Abschlussprämien und
Verwaltungskosten erstatten lassen. Wer höhere Beiträge wegen
häufigerer Zahlungsraten aufgewendet hat, kann auch diese Differenz
zurückfordern. Gleiches gilt für die erzielte Verzinsung.
Allerdings versuchen die Versicherungsgeber, den Widerruf
abzuwehren. Die Internationale Verbraucher Anstalt (IVA) hat eine
Möglichkeit geschaffen, die das Verfahren sehr erleichtert. Es
genügt, die Unterlagen digitalisiert (Scanner, Copyshop) bei der IVA
hochzuladen, oder einen Besuch zuhause zu vereinbaren. Dort prüft man
mit Hilfe von Fachanwälten die rechtliche Stellung des Kunden und
wickelt auf Wunsch alles Weitere ab. Nach Abschluss des Verfahrens
erhalten die Auftraggeber ihr gesamtes durch die Rückabwicklung
erzieltes Geld zurück; Abzüglich eines Erfolgshonorars für die IVA.
Pressekontakt:
IVA Internationale Verbraucher Anstalt
Dr. Walter Schautz
info(at)iva.li
http://www.iva.li
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Datum: 21.05.2019 - 08:25 Uhr
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