Augen auf beim E-Scooter-Kauf / Elektro-Roller für Straßenverkehr freigegeben (FOTO)
(ots) -
Auf Straßenzulassung und Versicherung achten
- Schutzhelm wird dringend empfohlen
- DEKRA warnt vor Billigprodukten und rät zu gegenseitiger
Rücksicht
Bahn frei für die E-Scooter, die vielen als ideales Verkehrsmittel
für die "letzte Meile" gelten: Nach der Freigabe durch den
Gesetzgeber dürfen sich die kleinen Flitzer bald auch in Deutschland
im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Bei der Anschaffung müssen
Verbraucher allerdings einige Aspekte beachten, wie etwa Zulassung,
Versicherungsschutz, Fahrerlaubnis, Helm und Produktqualität. Hier
warten einige Tücken, warnen die Sachverständigen von DEKRA.
"Erste Praxistests im DEKRA Technology Center haben gezeigt, dass
der Verbraucher beim Kauf eines E-Scooters neben Zulassung und
Versicherung auf Qualität achten muss, wenn er an seinem Fahrzeug
Freude haben möchte. Bei Billigprodukten sind Zweifel angebracht",
sagt Clemens Klinke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE. "Auch in punkto
Fahrsicherheit betreten wir Neuland. Vor allem die kleinen Räder, das
Bremsverhalten und das Zusammentreffen unterschiedlicher
Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf engem
Verkehrsraum bergen Risiken."
Verwirrende Vielfalt - Straßenzulassung und Versicherungspflicht
"Für den Verbraucher etwas verwirrend ist die große Vielfalt der
E-Scooter am Markt", erklärt Mario Zweig, Sachverständiger am DEKRA
Technology Center in Klettwitz. "Das Spektrum reicht vom
Billig-Scooter ohne Straßenzulassung über die maximal 20 km/h
schnellen Roller bis hin zu den E-Scootern, die bis zu 25 km/h fahren
dürfen und den Mofas gleichgestellt sind - und für jede dieser
Varianten gelten unterschiedliche Regelungen."
Damit ein E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen darf, braucht er
in jedem Fall eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine
Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder - für die den Mofas
gleichgestellten Modelle - eine EG-Typgenehmigung. Dies ist an einem
Label am E-Scooter zu erkennen. Ohne eine dieser Genehmigungen darf
das Fahrzeug nur auf privatem Gelände fahren: Auf öffentlichen Wegen
fehlt der Versicherungsschutz, auch eine private
Haftpflichtversicherung greift nicht.
Im Übrigen ist für alle E-Scooter, die sich im Straßenverkehr
bewegen, eine Versicherung vorgeschrieben. Für E-Roller bis 20 km/h
soll es eine kleine aufzuklebende Versicherungsplakette geben.
E-Scooter bis maximal 25 km/h brauchen ein
Mofa-Versicherungskennzeichen.
Ab 14 Jahren geht''s los
Um einen E-Scooter bis maximal 20 km/h zu fahren, muss man
mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht
erforderlich. Die Fahrer von 25 km/h schnellen E-Scootern wiederum
sind den Mofa-Fahrern gleichgestellt. Sie müssen mindestens 15 Jahre
alt sein und brauchen eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Die Fahrer der kleineren Elektro-Roller müssen wie Fahrradfahrer
den Radweg benutzen und dürfen nicht auf den Gehweg. Die E-Scooter
bis 25 km/h müssen wie Mofas die Fahrbahn benutzen.
Schutzhelm dringend empfohlen
Wer einen E-Scooter bis höchstens 20 km/h fährt, muss keinen Helm
tragen. Erst ab den 25-km/h-Scootern gilt die Helmpflicht. DEKRA rät
aber auch den Fahrern der kleineren E-Roller dringend zum Helm. "Eine
aktuelle Studie aus den USA zeigt, dass es bei etwa jedem zweiten
Unfall mit Personenschaden zu Kopfverletzungen kam", sagt Markus
Egelhaaf, Unfallforscher von DEKRA. "Weiter ist zu erwarten, dass es
mit der Einführung der neuen Fahrzeuggruppe zu zahlreichen Unfällen
kommen wird, bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neuen Fahrzeuge
gewöhnt haben."
Vorsicht auf nasser Fahrbahn
Der Forscher empfiehlt auch, sich bei Neuanschaffung nicht sofort
ins Verkehrsgetümmel zu stürzen, sondern sich vorher mit den
Fahreigenschaften des Rollers gut vertraut zu machen. "Vor allem die
Kombination aus Mini-Rädern und hohem Lenker ist brisant. Bremst der
Fahrer bei flotter Fahrt zu stark mit der Vorderradbremse ab oder
verlagert er sein Gewicht beim Bremsen nicht genug nach hinten, droht
ein Sturz über die Lenkstange." Außerdem sei wegen der kleinen Räder
auf nasser, verschmutzter und unebener Fahrbahn mit erhöhter
Sturzgefahr zu rechnen.
Pressekontakt:
Wolfgang Sigloch
DEKRA e.V. Konzernkommunikation
Tel. 0711.7861-2386
E-Mail wolfgang.sigloch(at)dekra.com
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Datum: 17.05.2019 - 13:44 Uhr
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