Kfz-Gewerbe begrüßt Eindämmung des Missbrauchs von Abmahnungen
(ots) - Der Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts,
den Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen. Diesem
Zweck dient der verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
des fairen Wettbewerbs. Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden
hat sich der ZDK mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt.
"Auch die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes
werden dadurch eine spürbare Entlastung erfahren", so ein Sprecher.
Denn der Autohandel müsse viele Millionen Euro an Abmahnpauschalen
und Vertragsstrafen entrichten. Hierbei gehe es oft um banale
Verstöße, etwa gegen die Schriftgröße der notwendigen Hinweise oder
deren Platzierung in einer Anzeige und zunehmend auch um fehlende
Hinweise beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken. Laut dem ZDK
geht die Begrenzung der Abmahnbefugnis in die richtige Richtung. Vor
allem die vorgesehene Einschränkung der wirtschaftlichen Anreize
insbesondere bei Abmahnungen durch angebliche Mitbewerber wegen
Verstößen gegen Informationspflichten oder Datenschutzvorschriften
werde sich, so der Sprecher, hoffentlich als probates Schutzschild
erweisen. Große Verantwortung für den Erfolg der Schutzvorschriften
werde allerdings auch den Gerichten aufgetragen, die die Vorschriften
im Sinne des Gesetzgebers anzuwenden haben.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de
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Datum: 17.05.2019 - 11:00 Uhr
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