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Winkelmeier-Becker/Müller: Mehr Geld für Betreuungsvereine und Berufsbetreuer

ID: 1721171


(ots) - Deutscher Bundestag verabschiedet Gesetz zur
Erhöhung der Betreuer- und Vormündervergütung

Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag in der
abschließenden Lesung das "Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und
Vormündervergütung". Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter im
Rechtsausschuss, Axel Müller:

Winkelmeier-Becker: "Mit dem heutigen Beschluss einer Erhöhung um
durchschnittlich 17 Prozent nehmen wir die dringend erforderliche
Anpassung der seit 13 Jahren unveränderten Vergütung von rechtlichen
Betreuern, Vormündern und Verfahrenspflegern vor. Die Arbeit der
Betreuungsvereine und Berufsbetreuer ist unverzichtbar, damit auch
Menschen mit Einschränkungen möglichst selbstbestimmt leben können.

Viele Betreuungsvereine und Berufsbetreuer waren in den letzten
Jahren bereits gezwungen aufzugeben. Sie brauchen dringend angemessen
erhöhte Einkünfte. Das nun zu beschließende System orientiert sich an
den durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsvereins für einen
angestellten Vollzeit-Betreuer. Es ist eine objektive
Bemessungsgrundlage für die Vergütungsanpassung und sorgt für eine
auskömmliche Bezahlung.

Wir hoffen jetzt auf zügige Zustimmung der Länder im Bundesrat,
die - und auch das gehört zur Wahrheit dazu - neben den Betreuten
selbst die Kosten der Betreuung zu zahlen haben.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir uns in einem
weiteren Schritt intensiv mit der Verbesserung von Qualität und
Struktur der rechtlichen Betreuung befassen."

Müller: "Betreuungsvereine und Berufsbetreuer können aufatmen. Wir
haben eine zufriedenstellende und auskömmliche Vergütung
sichergestellt.

Damit ist der Fortbestand dieser für unsere Gesellschaft durch den




demographischen Wandel zunehmend wichtigen Betreuer-Institution
gesichert. Der Forderung nach einer Dynamisierung der Vergütung haben
wir mit Rücksicht auf die Länderfinanzierung nicht entsprochen.

Um aber zu verhindern, dass erneut viele Jahre vergehen, bis eine
gegebenenfalls erforderliche Anhebung erfolgt, haben wir eine
Evaluierung gesetzlich verankert, die parallel beginnt und bis 2024
vorliegen muss. Die bislang gültige Vergütung beruht auf Erhebungen
aus dem Jahre 2005."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de

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Datum: 16.05.2019 - 15:04 Uhr
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