Ersetzung der Grundsteuer durch höhere Beteiligung der Gemeinden an Mehrwertsteuereinnahmen ist unbürokratische und gerechte Lösung
(ots) - Am 10. April vergangenen Jahres urteilte das
BVG, die heute praktizierte Form der Grundsteuererhebung verstoße
gegen den grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz,
hauptsächlich weil die zur Festsetzung herangezogenen Einheitswerte
im Westen seit 1964 und im Osten Deutschlands sogar seit 1935 nicht
aktualisiert wurden. Das BVG setzte eine Frist bis Ende 2019, um eine
gesetzliche Neuregelung zu treffen. Die AfD-Fraktion richtete deshalb
am 21. Februar 2019 die Große Anfrage 16/5795 an die Landesregierung.
Für den 15. Mai als Aktuelle Debatte angesetzt, traf die Antwort der
Landesregierung erst am Nachmittag des 14. Mai ein. Für die
AfD-Fraktion sprach zum Thema Emil Sänze, Mitglied des
Finanzausschusses und Medienpolitischer Sprecher der Fraktion.
Die Landesregierung möge mit dem Parlament für eine gute Lösung
zusammenarbeiten
"Es sind derzeit, zumal die Zeit drängt, verschiedene Modelle der
Neuberechnung der Grundsteuer in der Diskussion, die in
Baden-Württemberg zwölf Prozent der gemeindlichen Einnahmen sichert
und den Gemeinden jährlich etwa 1,9 Milliarden Euro einbringt", legt
der Abgeordnete dar. "So gibt es das Modell von Bundesfinanzminister
Scholz (SPD), das Flächenmodell, das Bayerische Modell und so weiter.
Die AfD-Fraktion sieht alle bisher vorgelegten Entwürfe als nicht
praktikabel an - entweder wirken sie in der Umsetzung schlicht
unsozial, oder es entstehen bürokratische Monstren. Die
Landesregierung hat sich bis heute mit keinem belastbaren eigenen
Entwurf in die bundesweite Diskussion eingebracht - deshalb fordern
wir die Landesregierung dringend auf, dies in Zusammenhang mit dem
Landtag, dem Vertreter des Souveräns, im Bundesrat zu tun. Denn auch
eine Neuregelung der Grundsteuerfrage in Länderhoheit ist heute in
der Diskussion, und das wäre wirkliche Subsidiarität und eine
Stärkung unserer souveränen Rechte. Den nötigen Rechtsrahmen geben
Art. 106 und 107 des Grundgesetzes."
Selbstgenutzte Wohneinheiten dürfen nicht durch überzogene
Besteuerung gefährdet werden
Die AfD lehnt die Grundsteuer ab, weil sie als eine Substanzsteuer
vorhandenes Immobilienvermögen unabhängig von den Einkünften des
Eigentümers angreift. Rentner oder Arbeitslose können sich eine
bürgerliche Existenz oftmals nur durch ein eigenes Dach über dem Kopf
oder eine günstige Wohnung erhalten. Nach der Schätzung des
Statistischen Landesamtes werden 2020 in Baden-Württemberg 2,28
Millionen Rentner leben - und 2030 schon 2,7 Millionen oder ein
Viertel der Gesamtbevölkerung", so Sänze weiter. "Selbstgenutzte
Wohneinheiten haben sich gerade in der Finanzkrise als alleiniges
stabiles Rentenäquivalent bewährt. Alle diese Menschen haben sich bei
der Planung ihrer Altersversorgung auf die geltende Rechtslage
verlassen müssen. Die durchschnittlich ausgezahlte Rente in
Baden-Württemberg beträgt 934 Euro, bei den Frauen gar nur 681 Euro.
Während das BVG die Vermögenssteuer 1995 für verfassungswidrig
erklärte, würde nun das womöglich einzige Eigentum dieser Menschen -
ihre Wohnung oder ihr Häuschen - einer Besteuerung anhand der
heutigen Immobilienpreise unterworfen. Wir sehen die Lösung deshalb
in einer Abschaffung der Grundsteuer."
Höherer Anteil der Gemeinden an dem vom Bund den Ländern
zugewiesenen Umsatzsteuer-Anteil
Die den Gemeinden entgehenden Einnahmen sollen kompensiert werden,
indem der Anteil der Gemeinden an dem vom Bund den Ländern
zugewiesenen Umsatzsteuer-Anteil erhöht wird. "Dies ist
unbürokratisch und gerecht", so Sänze. "Wer finanziell leistungsfähig
ist und höhere Konsumausgaben tätigt, der trägt schon über die
Mehrwertsteuer in höherem Maße zur Finanzierung seiner Gemeinde bei
als der weniger Leistungsfähige. Dem weniger Leistungsfähigen
hingegen wird die Gewissheit gegeben, dass er auch im Alter nicht zu
einem Bittsteller des Staates wird und sich sein eigenes Dach über
dem Kopf erhält. Darum geht es uns."
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Datum: 15.05.2019 - 15:41 Uhr
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