Winkelmeier-Becker/Jung: Mittelstand und Vereine effektiv vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen
(ots) - Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im
Kabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett verabschiedet am heutigen Mittwoch den Entwurf
des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Hierzu erklären die
rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der
für den gewerblichen Rechtschutz zuständige Berichterstatter, Ingmar
Jung:
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Das Wettbewerbsrecht muss eine solide Basis für einen fairen
Umgang zwischen allen Marktteilnehmern sein. Es darf keinen Raum für
Abmahnvereine bieten, die auf dem Rücken kleiner Gewerbetreibender
ein Geschäftsmodell betreiben. Deshalb hatten wir die
Bundesjustizministerin bereits im Juni letzten Jahres aufgefordert,
einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um die Praxis missbräuchlicher
Abmahnungen einzudämmen.
Der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf enthält dafür gute
Ansätze. Es ist richtig, die Praxis missbräuchlicher Abmahnungen
künftig einzuschränken, indem wir finanzielle Anreize für massenhafte
Abmahnungen abbauen, mehr Transparenz in die Praxis von
Abmahnvereinen bringen und zugleich den Kreis von Organisationen, die
zu Abmahnungen befugt sind, einschränken.
Es ist auch zu begrüßen, dass künftig Vereine oder
Handwerksbetriebe nicht mehr sofort kostenpflichtig abgemahnt werden
können, nur weil die Angaben im Impressum ihrer Website unvollständig
sind. Gerade mit Blick auf die Eindämmung missbräuchlicher
Abmahnungen auf Basis von Verstößen gegen die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hätten wir uns jedoch einen
umfassenderen Schutz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
Selbständige und Vereine gewünscht. Dies war auch nach monatelangen
Verhandlungen mit der Bundesjustizministerin offenbar nicht möglich.
In den weiteren Beratungen werden wir intensiv prüfen, ob wir
nicht höhere Anforderungen und strengere Kriterien an die
Einrichtungen und Verbände stellen können, die Gewerbetreibende
abmahnen dürfen. Ziel muss es sein, den missbräuchlichen Einsatz von
Abmahnungen effektiv und nachhaltig einzudämmen."
Ingmar Jung:
"Wir werden im parlamentarischen Verfahren sehr genau prüfen, ob
der Regierungsentwurf auch im Einzelfall zu wertungsmäßig
angemessenen Ergebnissen führt. Klar ist nämlich auch, dass das
Lauterkeitsrecht ein wichtiger Bestandteil zum Schutz des
rechtstreuen Wettbewerbs und der Verbraucher ist. Daher müssen wir
darauf achten, dass wir mit der Novellierung nicht über das Ziel
hinausschießen und nicht auch richtige und zum Schutz des fairen
Wettbewerbs notwendige Abmahnungen unnötig erschweren.
Mit der Einführung der sogenannten Reparaturklausel wollen wir ein
Mindestmaß an Wettbewerb auf dem Sekundärmarkt für sichtbare
Ersatzteile schaffen. Mit einer maßgenauen Anpassung im Designrecht
werden wir die berechtigten Interessen von Herstellern der
Originalteile, des Ersatzteilhandels und der Verbraucher miteinander
in Einklang bringen."
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Datum: 15.05.2019 - 09:03 Uhr
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