VSV/Kolba: Erste Verhandlung Musterfeststellungsklage gegen VW am 30.9.2019
(ots) - Anmeldung im Klageregister bis 29.9.2019 möglich - VSV hilft dabei
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den 30. September 2019 als ersten
Verhandlungstag in der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) gegen Volkswagen (VW) bekanntgegeben. Dem Verfahren hätten
sich bislang rund 400.000 VW Kunden angeschlossen.
"Ein kosten- und risikoloser Anschluss an das Verfahren ist bis zum Tag vor der
ersten mündlichen Verhandlung, also bis zum 29.September 2019 möglich," sagt
Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). "Wir haben bislang über
1000 österreichischen und südtiroler VW-Kunden dabei praktische Hilfe geleistet
und werden das bis Ende August 2019 weiter anbieten."
Auf der Web-Site www.klagen-ohne-risiko.at kann man dem VSV als Mitglied
beitreten (30 Euro pro Kalenderjahr) und dessen Hilfe bei der Erstellung der
Anmeldung zum Klageregister beim Bundesamt für Justiz in Anspruch nehmen.
"Mögliche Schadenersatzansprüche sind noch nicht verjährt, da bei fristgerechter
Anmeldung zum Klageregister ein Verjährungsstopp bereits mit November 2018
eingetreten ist und Rückrufe von Fahrzeugen durch VW erst im Jahr 2016 erfolgt
sind. Die dreijährige Verjährungsfrist ist daher im November 2018 noch nicht
abgelaufen gewesen," erklärt Kolba.
Service: Hilfestellung auf www.klagen-ohne-risiko.at / Das Buch zur Aktion:
Kolba/Ninz, Diesel-Schäden - Wie Sie sich zur Wehr setzen können, MyMorawa 2018,
Wien
Hilfestellung zur Anmeldung zur VW-Klage Onlinefragebogen
(http://www.klagen-ohne-risiko.at)
Kontakt:
Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437
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Datum: 15.05.2019 - 08:01 Uhr
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